Beiträge von Karl59

    Für alle mit Bestandsanlagen, ich habe nochmal die Seite der BNetzA durchgelesen.


    Öffnet doch mal den Unterpunkt "Betroffene Anlagen und Dimm-Regelungen - Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?".
    Dort wird bei Bestandsanlagen unterschieden zwischen vereinbarte Steuerung oder keine vereinbarte Steuerung.
    Die Frage ist, hat man mit dem Anmelden vor 2024 einer späteren Steuerung, vielleicht auch unbemerkt, zugestimmt?


    Ich werde das Gefühl nicht los, das die Zahl der nicht angemeldeten und somit illegalen Wallboxen steigen wird.
    Trotz aller rechtlichen und versicherungsrelevanten Folgen.

    Musst Du nicht: Wallboxen, die vor dem Stichtag installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Du kannst also ganz ohne schlechtes Gewissen so weitermachen wie bisher. Ist hier bei mir (11-kW-Ladepunkt 2020 installiert und gemeldet) genauso.

    Zitat aus den Unterlagen von Westnetz (pdf Dokument Seite 5)

    -----------------------------------------

    Bestandsanlagen:

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen die vor dem 01.01.2024 an das Verteilnetz angeschlossen wurden, sind gemäß der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 bis zum 01.01.2029 auf eine Steuerung nach den Vorgaben dieser Festlegung umzustellen.

    ------------------------------------------

    Das Ganze ist auch auf der Seite der BNetzA zu lesen, aber schön versteckt unter Bestandsanlagen.


    Interessantes Thema für mich (noch ohne E-Auto), der sich nur über eine Wallbox informieren wollte.
    Ich dachte Wallbox in vorhandene 400V Steckdose in der Garage und gut ist es - Pustekuchen.

    Das 5x4² bis zur Unterverteilung reicht zwar für 11 kW, darf ich aber nicht.

    Somit wird es wohl nur langsamladen mit 3,6 kW, denn alternativ muss der Zählerschrank im Altbau komplett umgebaut werden.