Mönchengladbach
Seit dem 1. Juli 2019 parken E-Autos mit E-Kennzeichen für zwei Stunden mit Auslegung der Parkscheibe in Mönchengladbach kostenfrei. Diese Bevorrechtigung gilt für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (vgl. Par. 2 Nr. 1 EmoG). Quelle: moenchengladbach.de
Voraussetzung dafür ist die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit dem Zusatz "E" im Kennzeichen. Das gilt also auch für Plugin-Fahrzeuge oder solche mit Brennstoffzelle.
Für ausländische Fahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung kann bei den Zulassungsbehörden eine spezielle Plakette beantragt werden.