Halo k_b,
das Thema Haftung ist eines - Fahrzeuge mit Funktionen nachzurüsten ist ein anderes.
Als Renault im Jahr 2015 den Espace 5 (RFC) auf dem Markt gebracht hatte, war dieser Typ Versuchsträger für eine 100%ige Serverbindung.
Freischalten ließen sich nur Anhängerkupplung, Standheizung und Alarmanlage. Die Beleuchtung konnte man auf Europäisch oder Nordisch einstellen. Alles andere konnte man mit den Werkstattsystemen nicht ändern.
Mit dem neuen Software-Konzept war man in vielen Werkstättem überfordert.
Erst im Jahr 2019 ist mit einem Software-Upgrade flächendeckend bekannt geworden, dass man im Developer-Modus und mit DDT4ALL Android Auto und Apple CarPlay nachträglich freischalten konnte. Es gab noch kein gesperrtes Gateway.
Durch Herumprobieren mit DDT4ALL ist man draufgekommen, dass man vieles ändern konnte, auch die Anzeigen im Tachodisplay. Gesperrte Funktionen (alter, deaktivierter Fußwedelsensor) konnte freigeschaltet werden. Auch die Schaltpunkte des adaptiven Tempomats konnten verändert werden (Sicherheitsthema!).
Dahingehend gibt es auch Verletzungen von Lizenzen und dem Lizenzgeber fehlen entsprechende Gebühren. Da setzt sehr wohl ein Haftungsthema ein, auch bei Veränderungen der Regelgrößen des Tempomats.
Bei der nächsten Software-Generation in Fahrzeugen mit EasyLink wurden gesperrte Gateways eingeführt. Auch das lässt sich seit noch gar nicht so langer Zeit umgehen.
Fahrzeuge mit openR Link haben noch konsequentere Abriegelungen erhalten.
Liebe Grüße
Udo