Man kann bei Versicherungsverträgen eigentlich problemlos eine Tarifumstellung durchführen. Das macht man, wenn der aktuelle Preis günstiger ist und/oder sich die Tarifdetails wie Risiken für den Kunden vorteilhaft geändert haben.
Die Anfrage dafür geht vom Kunden aus, sonst bleibt der Vertrag im Bestandstarif.