Wohliks Richtig lesen bitte:
"ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist"
Da steht geschrieben "NICHT ZULÄSSIG IST" !
Nicht eingetragen, weil nicht montiert, ist was anderes.
Dazu ist dann noch zu unterscheiden, ob ggf. eine reine Stützlast erlaubt wäre, wo aber nix gezogen werden darf...
Das wird in D & der EU immer bekloppter mit Reglementierungen, Vorschriften u. a. !
Mit der Realität hat das m.E.n. nicht mehr viel zu tun.
favosa Bin da voll bei dir. Hier geht es um Hilfe im Notfall !
Und was das technische zuverlässig machbare betrifft:
Ich habe schon mehrfach unerlaubterweise mit einem 1,7T PKW mit aufgelasteter AHK zu 1,9T so allerlei deutlich schwereres auch mit doppelter Last hinter mir her gezogen und nicht mal ansatzweise auch nur ein Problem geschweige denn Angstschweiß gehabt. 
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Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass möglicherweise eine "Abschlepp-Lobby" dahinter stecken könnte .... 