Beiträge von anbu21

    Das ist tatsächlich was, was ich mir auch wünsche.

    Außerdem würde ich den Ladevorgang insgesamt gerne feiner programmieren können. Bei meinem Up konnte ich einstellen bis wann auf z.B. 80% geladen wird und bis wann danach auf 100% d.h das Auto hat dann in der entsprechend notwendigen Zeit vor Abfahrt auf 100 geladen. Beim T4 kann ich ja nur einen Grenzwert eingeben. Oder muss manuell rechtzeitig die Werte anpassen.

    Ich habe getestet. Erfolg mit ausgeschaltetem Bluetooth an beiden Geräten. Jetzt kann ich auch Spotify und Waze auf m R4 nutzen und nicht nur über Android

    D.h. die Spracherkennung kann mit Spotify verbinden und Lieder abspielen, was vorher nicht funktioniert hat.

    Guten Sonntag Morgen @all,


    Jetzt bin ich gerade Mal wieder genervt. Aber das war auch bei VW schon immer wieder so... Mein Schätzle lädt, aber die App zeigt es nicht an. Netzwerk ist OK, Handy hab ich neu gestartet. War jetzt 2x am Auto und hab nachgeschaut (darf nachher noch arbeiten, und muss sicher sein, dass aufgeladen ist). Die Lade-Anzeige läuft - was beruhigt, es ist "nur" die App. Aber warum spinnt die immer wieder? Gab's wieder ein Update?


    Ergänzung: Jetzt hat sich die App abgemeldet, ich soll mich (Mal wieder) anmelden. Letztes Update laut Playstore am 16.5. bis heute lief die App aber.

    Das sagt KI dazu:


    Das zu versteuernde Einkommen bildet die Basis für die E-Auto-Förderung. Es ist **nicht das Bruttogehalt**, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen (wie dem Kinderfreibetrag) übrig bleibt.

    ### Berechnungsschritte

    1. **Summe der Einkünfte:** Addieren Sie alle Bruttoeinnahmen (Lohn, selbstständige Arbeit, Vermietung, etc.).

    2. **Abzüge:** Subtrahieren Sie Werbungskosten und Betriebsausgaben.

    3. **Sonderausgaben & Außergewöhnliche Belastungen:** Abzug von Versicherungen, Vorsorgeaufwendungen oder Krankheitskosten.

    4. **Freibeträge:** Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.

    ### Wichtige Details

    * **Haushalt:** Bei Paaren zählt das **gemeinsame** zu versteuernde Einkommen (Zusammenveranlagung).

    * **Nachweis:** Als Beleg dient der **Einkommensteuerbescheid** des Finanzamtes (meist aus dem vorletzten Jahr vor der Antragstellung).

    * **Grenze:** Die Förderung ist oft an spezifische Obergrenzen gebunden (z. B. 45.000 € für Privatpersonen in bestimmten Programmen); prüfen Sie stets die aktuelle Richtlinie der Bafa oder KfW.

    Bin auch schwach geworden 🫣. Bestellung wurde bereits versandt. Haben die Österreicher keinen Feiertag heute?