ich wüsste nicht, wo ich da versicherungstechnisch eine Sorgfaltspflichtverletzung ableiten könnte.
Es gibt Tarife, die in den AKB (Allgemeine Kraftfahrzeug Bedingungen) den Verschluss des Fahrzeugs auch in einer abgeschlossenen (Einzel-) Garage verlangen.
Das ist nicht spezifisch für bestimmte Versicherer. Maßgebend ist jeweils der Tarifstand, der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegt. Man muss zur Prüfung der eigenen Situation also zunächst prüfen, welchen Tarifstand man hat, und dann die entsprechenden Bedingungen einsehen.