Beiträge von Eickener

    Danke für das Feedback. Das klingt alles ermutigend und ich werde wohl nichts vermissen.

    Die Gewöhnung an eine andere Ansicht geht doch meistens schnell. Etwas experimentieren bei mehreren Fahrten und das Aussehen von TomTom gerät in Vergessenheit.

    Im Ergebnis ist dann doch soweit alles in Ordnung und wenn ich im Frühling mit meinem Jüngsten nach

    Colombey-les-Deux-Églises fahren möchte und nicht in La Rochelle lande, ist auch alles prima. ^^ Das Ausprobieren mit den französischen Ortsnamen reizt mich jetzt schon.

    Über dieses Thema habe ich nochmal nachgedacht. Es ist auch bei mir so, dass ich seit Jahren die Funktion nicht mehr benutzt habe.

    Das liegt wohl hauptsächlich an meinen Gewohnheiten, wenn ich längere Fahrten mache. Dann höre ich gerne Radio und entsprechend auch Sender aus anderen Regionen (FFN bei der Fahrt an die Nordsee oder die Ostseewelle als Beispiel). Verkehrsnachrichten bekommt man dann sowieso mit.

    Tatsächlich schaue ich auf die Infos, die das TomTom anzeigt (Koleos/Clio) und die finde ich gut.

    Wenn sich die Google Navigation als ähnlich zuverlässig erweist, was manche von Euch sicher schon wissen, werde ich nichts vermissen.


    Es spielt übrigens keine Rolle, ob man Musik von einer Streaming-App hört oder von einem USB-Stick. Jeder so, wie er möchte.

    Aus eigener Erfahrung: Ich höre gerne manche Aufnahmen, die es im Streaming nicht gibt. Ja, das ist Realität! Ein Stick ist dann manchmal Gold wert. Retro oder nicht... sch...egal, funktioniert!

    Wenn nicht, ist das auch nicht so schlimm.

    Ich dachte nur, so mancher Teilnehmer im Forum möchte gerne den Rabatt mitnehmen. Kleinvieh macht eben auch Mist, wie man hier im Rheinland sagt.

    ich wüsste nicht, wo ich da versicherungstechnisch eine Sorgfaltspflichtverletzung ableiten könnte.

    Es gibt Tarife, die in den AKB (Allgemeine Kraftfahrzeug Bedingungen) den Verschluss des Fahrzeugs auch in einer abgeschlossenen (Einzel-) Garage verlangen.

    Das ist nicht spezifisch für bestimmte Versicherer. Maßgebend ist jeweils der Tarifstand, der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegt. Man muss zur Prüfung der eigenen Situation also zunächst prüfen, welchen Tarifstand man hat, und dann die entsprechenden Bedingungen einsehen.