Das ist ja alles sehr beeindruckend - aber was hat das jetzt mit der Fragestellung im Beitrag #1 zu tun? ![]()
Beiträge von Wohliks
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CH-Wyland Echt nur die letzten 70 km?
Das überrascht mich, weil die Zoe dazu einen gleitenden Durchschnitt über die letzten 200 (!) km bildet...
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Das ist ganz normal 6nd kein Grund zur Panik: Das Auto muss erstmal über eine längere Fahrstrecke den durchschnittlichen Verbrauch ermitteln, der der Reichweiten-Anzeige zugrundeliegt - das wird sich noch einspielen. Also erstmal ruhig bleiben und beobachten.
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Er meint, dass für die Meldepflicht entscheidend ist, was die Wallbox kann - nicht, wie du sie nutzt...

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"der von Juice" ist ein ICCU (In-Cable Control-Unit) mit Adaptern für Schuko und Camping (1-phasig 16 A) sowie CEE-16 und CEE-32 (3-phasig 16 A bzw. 32 A) und weiteren Adaptern als Zubehör, also ein universeller Unterwegs-Lader, der praktisch überall funktioniert, wo irgendeine Art Steckdose vorhanden ist - auch in Norwegen. Insofern ist er nicht wirklich mit dem Rheidon vergleichbar.
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So ein Austell-Glasdach hatte ich im VW Passat Bj 81 und meine Frau im R5 GTX ca. 1987 - ich weiß sogar noch, wie die Dinger hießen: Farmont Juwel

Unser Scenic Ph1 (2001-2020) hatte 2 Glas-Schiebedächer - zwar nicht ganz "Panorama", aber das hatte schon was...
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bulli59 meint was anderes: Das Smartphone mit der Ausweis-App kann den Kartenleser ersetzen.
Das Smartphone liest den ePerso per NFC und kommuniziert mit der Ausweis-App auf dem PC. Ich hab zwar auch einen ReinerSCT cyber-jack Comfort aus der Zeit, als das noch nicht per Smartphone ging, aber ich habe das mit dem Smartphone natürlich neugier-halber ausprobiert - flutscht einwandfrei.
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Die Frage ist, hat man mit dem Anmelden vor 2024 einer späteren Steuerung, vielleicht auch unbemerkt, zugestimmt?
Kommt darauf an - meine Theorie dazu: Diese Regelung scheint Ladepunkte >12,5 kW (also die klassische 22-kW-Wallbox) zu betreffen, die auch vor 2024 schon nicht nur melde-, sondern auch genehmigungspflichtig waren. Mit der Genehmigung konnte der Netzbetreiber auch da schon fordern, dass diese steuerbar sein mussten, um die Netz-Stabilität zu gewährleisten. Ich interpretiere das so, dass diese Alt-Anlagen zum 1.1.2029 in die neue Steuerungtechnik überführt werden sollen. (BNetzA, Spalte 1, "vereinbarte Steuerung")
Nach dieser Lesart bliebe die vor 2024 installierte 11-kW-Wallbox ungeschoren, weil sie ja nur angemeldet und in diesem Zusammenhang keine Steuerbarkeit gefordert oder vereinbart wurde. (Spalte 2, "keine vereinbarte Steuerung")
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@Wohlik, das dritte im Haus das nach §14a regelbar sein muss ist der Batteriespeicher wenn er über 4,2kW Lade-/Entladeleistung kann
Ladeleistung leuchtet mir ein - aber dann doch nur für den Fall, dass aus dem Netz geladen wird, oder? Wenn er mit >4,2 kW von der PV lädt, hat das doch aufs Netz keine Auswirkung?!? Aber lassen wir's dabei - wir sind schon ziemlich weit OT...
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Aha - Du kannst und weißt alles (besser). Auch gut, dann spare ich mir zukünftig die Mühe.
Nur noch ein Tipp: Lies mal die Foren-Regeln...