Uns wurden (Mitte August) auch 3 Monate +/- genannt

Verzögerung bei der Auslieferung
-
-
-
Dann laufe ich Gefahr, dass ich die Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung nicht bekomme, wenn das Auto erst im nächsten Jahr zugelassen wird, oder verstehe ich da was falsch?
Das wäre ja bitter - war mir gar nicht bewußt
Dauer der Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
-
Zur Zeit wird diskutiert die Steuerbefreiung zu verlängern und nicht Ende 2030 enden zu lassen.
Weiterhin ist die KFZ-Steuer ab dem Tag der Zulassung fällig und nicht nach Kalenderjahr.
-
wie hoch wäre denn die Steuer für den R4 oder ein vergleichbares Fahrzeug überhaupt?
-
-
Das ist ja übersichtlich.
Ein Restaurantbesuch ist teurer,