bisher gibts ja noch nichtmal die notwendigen Steuerboxen zum Abregeln. Mein Zählerschrank ist wegen der WB umgebaut worden und Steuerleitungen sowohl vam Akku der PV als auch von der WB habe ich gezogen. Der Platz für die Steuerbox auf dem Smartmeter ist frei. Ist es nicht sogar so das der VNB im Falle einer Dimmung in die Pflicht kommt dauerhaft Abhilfe zu schaffen. Ausnahmesituationen natürlich ausgenommen. Eine Dimmung würde mich eh nicht stören und ist bei mir in der Gegend auch sehr unwahrscheinlich da hier das Netz aus historischen Gründen (Schwerindustrie im Siegerland, teils ehemalig leider) sehr gut ausgebaut ist. In dieser Industrie habe ich bis zur Rente meine Brötchen verdient.
Beiträge von bulli59
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zum Thema passt dieses frische Video, da ist mehrfach von einer Abschaltmöglichkeit durch den VNB für 400V CEE-Steckdosen die Rede
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Damit sollten dann auch Ladeziegel zukunftsfähig sein
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Fenecon FEMS
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meine Lieferung kam aus Italien
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so ist es zum Glück

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meines Wissens geht das nicht. Ich machs zur Zeit noch über den Ladeziegel. Wenn meine WB endlich läuft mache ich es vermutlich über das HEMS per PV-Überschuss.Laden. Ich begrenze zur Zeit im Auto per Zeitsteuerung und im Ladeziegel auf ca. 7 kW so ist sichergestellt das die max. möglichen 6,6 kW Entladeleistung des Hausakkus plus dem was vom Dach kommt den Bedarf abdeckt bis der Hausakku leer ist scheint dann an sonnigen Tagen genug Sonne um direkt vom Dach zu laden.
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Weil ich sie nur vorne wollte.
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11kW sind nicht genehmigungspflichtig aber meldepflichtig - aber wenn sie ja schon immer da hing ....

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musste ich doch mal ans Auto da ich das Feature eigentlich nicht benutze. das passt alles

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genauso wie Wohliks schreibt, alte WB dann Bestandschutz und der Wechsel zu §14a wäre freiwillig aber dann nicht umkehrbar