Beiträge von Moppel

    Dass die Leistungssteuerung durch das jeweilge Gerät selbst passiert, ist klar ....

    Ein Standard (Zweiwege) Zähler erfasst nur bezogene / eigespeiste Leistung und wird - zu mindestens hier bei uns - noch manuell abgelesen.

    Die Frage im Raum war: Kann der Steuerdaten irgendwie empfangen und weiterleiten ?

    Oder gibts es sep. "Steuerempfänger" (Funk, LTE, ...) die mit den Endgeräten kommunizieren ?

    bulli59 Betreff "negativ" (wenn denn so aufgefasst) war hier nicht die Hardware, sondern (zusätzlich) Kosten (Gebühren) gemeint, die i.d.R zwangsweise auferlegt werden und durch Installationen enstehen, die eigentlich unnötig sind und die ich nicht selbst machen darf.

    Selbstverständlich darf sich jeder das kaufen, was er möchte.


    Diese Leistungsbegrenzung kenne ich eigentlich nur von "früher" mittels s.g. Rundsteuersignal über das Stromnetz.

    Dazu gab es Rundsteuer-Empfänger mit 5-Pol-Schaltausgang, der entsprechendes Lastgerät von 0-100% in 8 Stufen schalten konnte.

    In wie weit so was heute in elektronischen 2 Wege Zählern integriert ist ... keine Ahnung.


    Eine gezielte Steuerung kann m.E.n. nur gesamt nach einer Messeinrichtung (Zähler) erfolgen.

    Entweder müsste dieser das autonom steuern können oder permanent Info irgendwohin liefern, wo das nach Rückmeldung die Last begrenzt wird.

    Wie soll das gehen ? Sicher nicht über Rundsteuerung ....


    Dazu las ich auch: Betrifft nur das entsprechende Gerät, nicht den jeweiligen Haushalt.

    Müssten also 2 Zähler vorhanden sein, wenn ich z.B. eine WP und eine WB habe ?

    Wie ist denn das Kriterium zum limitieren/anschalten zu welcher Max.-/Nennlast ?

    Oder überlastbedingt Strassen / Ortsteil bedingt ?

    .... und ne Menge weitere offene Fragen hier zumindestens.


    Noch mal an bully:

    Dein NB verlangt von dir ein (fernsteuerbares ?) schaltbares Lastschütz am Netzeingang ?

    Begründung ?

    Btw. noch eine MEA CULPA von hier: .... natürlich anmeldepflichtig !


    Man lese hier

    BNA - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen


    Dort steht gleich oben:

    Zitat

    Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, .....

    Was ist/wäre aber, wenn die eigene Wallbox (alt oder neu) gar nicht steuerbar ist ?oder sich nicht "normgerecht" steuern lässt ?

    Ich wage mal zu behaupten, dass all die mobilen CEE-Dinger für <= 200 € für die Tonne sind

    ... dazu las ich irgendwo, dass auch diese bei regelmäßigem Gebrauch zu Haus anzumelden sind.


    Müsste das nicht eigentlich richtigerweise heißen:

    " .... muss jede Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung (zwingend ?!) steuerbar sein, damit Netzbetreiber die Leistung auf diesen Wert begrenzen können ..."


    Welche Schnittstelle muss vorhanden sein ? ModBus, 5-Pol-Stecker für Rundsteueremfänger ?

    Falls jemand da Info / einen Link hat, her damit bitte.


    Anmerkung:

    Diese Delta AC MAX Basic Wallbox für 149 € inkl. Versand hat Modbus + 5-Pol-Kontakt !


    Etwas weiter herunter geblättert unter "Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen? / Gültigkeit der neuen Regelungen" steht zu:

    Bestandsanlagen

    Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 aber keine vereinbarte Steuerung

    Nein.

    Diese Bestandsanlagen bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln.*

    Ansonsten in's Gesäß gekniffen !

    Wer Fach- und Sachkenntnis hat, kann sich eine Box seiner Wahl ggf. selbst montieren und am Hausnetz anschließen und Geld sparen.

    Alle andere greifen dazu tiefer ins Portomonaise und lassen sich mglw. einen sündhaft teuren "Ferrari-Lader" aufquatschen.

    Abschießend muss dann eh ein vom Netzbetreiber zertifizierte Elektrolurch mit Gelddruck-Lizenz das ganze Werk steuerungstechnisch mit dem Netz verbinden - ggf. ein 2, Zähler noch dazu.

    Wann sich ein solches Gewerk dann durch reduzierte Netzentgelte amortisiert, mag jeder selbst nachrechnen.


    PV-Anlagen Besitzer werden das Ganze wahrscheinlich noch etwas anders betrachten.

    Noch hab ich hier keinen, dennoch was erfrischendes zu vermelden:


    Eigentlich war der 20.03.26 für mich der persönliche Bestelltag. Mein VK sagte jedoch:

    "Bestellkontingent ist erschöpft, das müssen wir noch bis Q2 warten.

    Hat einer von euch GdB >= 50 ?"

    Nein, Frau und ich nicht - aber der Junior.

    "Prima, das geht auch."

    Dann teilte er freudig mit mit, dass die Renault-Bank für die Finanzierung den Zinssatz von (eigentlich eh schon lächerlichen) 3,49 % auf (unglaubliche) 0,99 % gesenkt hat.

    Zumindest gültig für das 2. Quartal.

    Das ergibt bei sonst gleichen Finanzierungsparametern eine um knapp 2000 € geringere Schlussrate !


    Hab ich ihm dann auch noch Unterlagen zum Junior geschickt und er hat die Anfrage für die Renault-Interne GdB Rabattierung gestellt.

    Bin blitzgespannt, was da (noch) bei rumkommt.


    PS:

    ich hatte das erst sehr spät mit dem GdB BbAB e.V. mitbekommen / realisiert.

    Dort gäbe es gem. Vereinbarung 10,5% - das ist jedoch nicht mit Renault-Rabatten und dem minimalistischem Zinssatz kombinierbar.

    Und ? R4 muss doch wieder weg weil das nicht tauchen tut mit dem Luftgedöns ? 8)

    Ernsthaft:

    Da weisen die von HEKO ausdrücklich in deren Werbung darauf hin.

    Frage:

    Warum nur vorne und nicht auch hinten ? Die paar Kröten mehr ...

    Auch wenn die Fenster hinten NiEMALS besetzt/betätigt werden:


    Da ist die Optik der Seitenlinie dann doch irgendwie "interrupted" X/

    Möchte ich mal die "Szene" von vor VIELEN Jahren zitieren.

    "Legal, illegal, schietegal".

    Bei mir kommt da die Delta AC MAX Basic für 11KW nach allen Vorschriften an die Wand.

    Aktuell nicht Genehmigungspflichtig ... und wenn blöd gefragt wird:

    "Die hängt da eigentlich schon seit ich hier eingezogen bin."

    Meldepflichtig ? Bei MAX ! 11KW Netzlast : nein.

    Sofern der Haus-/Wohnungsanschluss entsprechend abgesichert ist.

    (Ansonsten ALLS AUF EIGENE GEFAHR / KOSTEN)

    Lastregulierung/Abschaltungsmögklichkeit durch den Netzbreiber

    > 11KW.

    Ich hätte da (leider erst mal hier) eine Frage zum GdB-Rabatt. 50er hier vorhanden.

    Habe dazu u.a. beim BbAB.DE angefragt:

    Es soll lt. Vereinbarung mit Renault 10,5% für den R4 geben.

    ... leider keinerlei konkreten & nur extrem schwammigen Aussagen, ob die %te nun on top kommen oder seitens Renault Bank und Händler mit gegebenen Rabatten am ende ein NULLNUMER werden.

    ... viel Bohei für nix ?