Hallo ,
solange es laut Verordnung / Gesetz möglich ist Assistenzsysteme abschalten zu können und auch zu dürfen kann keine Versicherung einem im Fall eines Unfalls die Leistungen kürzen und auch die Polizei etc. kann keine Strafen / busgelder verhängen falls man mit ausgeschallteten Assistenzsystemen fährt .
Jetzt haben ja schon einige wenige ihre Erfahrungen mit der neuen Fahrerüberwachung im R4 gemacht . Einige stört sie nicht anderen wiederum sehr stark . Sehr viele die einen R 4 E-Tech fahren gehören ja schon zur Generation " Babyboomer " und fahren schon seit Jahrzehnten Auto , der eine schaut schon immer fast nur geradeaus andere lassen ihren Blick auch mal gerne nach rechts oder links schweifen oder schauen mal aufs Radio / Navi .
Letzte Gruppe ( zu der gehöre auch ich ) fühlen sich eben darurch sehr gestört, was das " Freude am Autofahren " angeht .
Ich bin mir sehr sicher das wenn eine Fahrt mit unserem neuen R 4 auf die Alb , die Bodenseeregion , den Schwarzwald oder auch in andere Landschaftlich schönen Regionen ansteht wird das ADDW vor Begin der Fahrt , auch wenn es im Moment umständlich ist , im Hauptdisplay vor Begin der Fahrt abgeschaltet - vieleicht nicht nur das ADDW sondern auch andere Assistenzsystem wenn mich die auch stören sollten .
LG