Beiträge von Khaosprince
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Hast du die letzten Postings und den Artikel überhaupt gelesen? Der Gutachter hat die Karre auf einen Prüfstand gefahren, den Messezyklus durch laufen lassen und damit die deutliche Abweichung nachgewiesen. Darauf basiert laut Artikel des, anscheinend unbedarften, Richters, dass der Hersteller die Karre zurück nehmen muss.
Eben weil der Messezyklus fest geschrieben und somit reproduzierbar ist kann man den für sowas nutzen.
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WLTP hilft bei der relativen Einschätzung von Fahrzeugen untereinander, aber
nicht bei der individuellen Reichweiten-Prognose
Und genau DAS ist die Aufgabe des WLTP. Dem Kunden eine einheitliche Basis geben anhand derer er Herstellerangaben vergleichen kann. Und die er beispielsweise für Reklamationen siehe oben nutzen kann.
Er hat nicht den Anspruch für deine individuelle Reichweiten Kalkulation der nächsten Urlaubsfahrt herhalten zu können.
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Geschwindigkeiten und einem urbanen realistischen Zyklus klar bevorzugen.
Verbrauch bei 50 km/hVerbrauch bei 80 km/h
Verbrauch bei 120 km/h
Stadtzyklus
Und wie genau errechnet man daraus eine realistische Reichweitenprognose die für, sagen wir, 70% der Fahrprofile passt?
Man kann sicher das Profil was derzeit im WLTP gefahren wird noch hier und da anpassen und die Geschwindigkeit anpassen. Aber dann wird es im Zweifel wieder bei wem anders nicht passen.
Und so schlecht kann er nicht sein, zumindest gibt es hier einige die es schaffen, ihr Auto grob im Rahmen der WLTP Angaben seitens Renault zu bewegen.
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Stand das im Handelsblatt Artikel, den ich durch Paywall nicht lesen kann, dass es um einen Renault geht? Weil im anderen wird kein Hersteller genannt.
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Ah ok, dann hab ich das überlesen. Irgendwie schräg das man einerseits versucht nachzubessern, also im Grunde einen vorliegenden Mangel bestätigt, aber sich dann, wenn es erfolglos war, weigert zu wandeln. Da zu hoffen vor Gericht durch zu kommen spricht für tiefe Taschen in der Rechtsabteilung...
Aber im Grunde war der WLTP somit hier eine gute Sache, weil man einen definierten Basiswert hatte gegen den man auf dem Prüfstand nach definiertem Verfahren den Ist Zustand prüfen und so zweifelsfrei zu seinem Recht kommen konnte.
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Naja, wenn man den zweiten Artikel komplett liest war da wohl was defekt. Das Auto hat beim Sachverständigen auf dem Prüfstand auch nicht annähernd den WLTP geschafft und in einem Nebensatz steht was von ungewöhnlich stark degradiertem Akku. Von daher findet ich den Bezug zu Abweichungen von WLTP irgendwie komisch, das war halt der Vergleichswert den man für das Gutachten heran zieht. Eigentlich müsste bei Anzeichen von Defekt dem Hersteller doch eigentlich erstmal das Recht auf Nachbesserung zustehen? Ob das schon passiert ist oder verneint wurde steht nicht dabei.
Wenn man "Betrügereien" und "Tricksereien" vermutest muss man nur einen Sachverständigen beauftragen der ein Gutachten auf dem Prüfstand macht. Weicht das mehr als 10% ab kannst du anscheinend, laut Artikel, wandeln. Wenn nicht das Gutachten zahlen. Zumindest in der EU, in der Schweiz kann das anders aussehen.
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Klimakompressor/Wärmepumpe ist ein HV Bauteil, die Leistungsaufnahme von dem Ding ergibt auf 12V keinen Sinn wenn auch HV zur Verfügung steht.
12V sind nur Lüftermotoren, Kühlmittelpumpen und anderer Kleinkram.
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Vermutlich ähnlich viel wie wenn du zehn Minuten später in den Brutkasten steigst und sie dann versucht die Temperatur aufs von dir gewünschte runter zu bekommen. Nur dass es da dann vielleicht etwas im Fahrverbrauch unter geht.