Nein:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben.
Renault Zoe: Keine Anhängelast - keine Öse!