Beiträge von Wohliks

    Richtig lesen bitte:

    ...aber anderen vorwerfen, dass sie "Spitzfindigkeiten herauspuzzeln"? Glashaus!


    Zum Thema: Ich kann lesen und habe es auch getan - in der Bescheinigung der Zoe steht an keiner Stelle ausdrücklich "nicht zulässig", sondern es ist lediglich kein Eintrag zur Anhängelast vorhanden. Und das reicht offensichtlich im Sinne von §43, denn es gibt keine Öse hinten, Punkt.


    Aber grundsätzlich unzulässig ist eine Anhängelast bei der Zoe offensichtlich nicht, denn es gibt eine Firma (Wolf Feinmechanik), die an der Zoe eine AHK anbaut - im Zuge dessen wird eine Anhängelast (750 kg) eingetragen - alles im Zoe Forum nachzulesen.

    Wenn's nach der Anhängelast geht, welches Auto wiegt unter 750kg.

    Du hast die letzten Beiträge gelesen? Es ging darum, dass eine Auto keine hintere Abschleppöse haben muss, wenn in der Betriebserlaubnis keine Anhängelast eingetragen ist.

    Nicht unbedingt - vielleicht ist es beim R4 genau wie bei der Zoe:


    In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist erstmal keine Anhängelast eingetragen. Dennoch kann eine Anhängerkupplung nachgerüstet werden und im Zuge dessen erfolgt dann auch die Eintragung der Anhängelast.


    Könnte also sein, dass auch beim R4 von LR109V8 , wenn er ohne Kupplung geliefert wurde, ebenfalls keine Anhängelast eingetragen ist...


    ...und wenn dann eine AHK drangebaut und eine Zuglast eingetragen wird, dann ist ja auch der nötige Haken da - vermutlich steht dann irgendwo, dass der immer mitzuführen ist. Die Abschleppöse liegt ja auch heut auch meist im Auto und wird nur bei Bedarf eingeschraubt.


    EDIT ...und zum Thema "fein raus": Ich habe schon jemanden mit der Zoe freigeschleppt (nicht abgeschleppt) - halt mit der Öse vorne und der Zoe im Rückwärtsgang. Ging.


    EDIT2 ...und ein Beispiel, dass es doof ist, wenn hinten keine Öse angebracht werden kann, gab's im Zoe-Forum auch schon: Zoe steht vorwärts im Carport und müsste rückwärts über eine zur Straße hin leicht ansteigende Auffahrt rausgezogen werden... :S

    Ähhmmm.... Abschleppen .... das Auto kann / sollte dazu noch (irgendwie) auf allen 4 Rädern rollen UND muss bremsbar sein ?!

    Das ist heutzutage nicht mehr so einfach: Wenn das Auto ein irgendwie geartetes Automatikgetriebe hat - DSG ist ja inzwischen fast so was wie der Standard - muss für die Schmierung des Antriebsstrangs der Motor laufen. Ansonsten muss beim Abschleppen die Antriebsachse angehoben oder das ganze Auto auf den Abschlepper gestellt werden. Das "klassische" Abschleppen ist in vielen Handbüchern vom Hersteller "verboten" oder hinsichtlich Geschwindigkeit und Strecke erheblich beschränkt - oft eben aus technischen Gründen.


    Die Gelegenheiten, sich als Helfer anzubieten, sind daher sehr viel seltener geworden...


    EDIT: Da die weit überwiegende Anzahl der Pannen heute durch eine defekte/entladene Starterbatterie (überraschenderweise auch bei E-Autos) verursacht wird, kann der "Engel von heute" eher mit einem Jumpstarter als mit der Abschlepp-Öse punkten ;)

    Na ja: Wenn es auf der anderen Seite einen 11-kW-Ladepunkt gibt, ist es eigentlich schon sinnvoll, den "Schwach-Lader" dorthin zu dirigieren, damit der 22-kW-Ladepunkt für einen "Stark-Lader" frei bleibt. Man könnte das allerdings 1. geschickter formulieren und 2. das Laden mit 11 kW ermöglichen, wenn "die andere Seite" schon belegt ist.


    Vielleicht spielt auch die Reihenfolge beim Einstecken eine Rolle: Evtl. reagiert die Säule so auf das nackte Kabel - vielleicht meckert die Säule nicht, wenn beim Verbinden das Auto schon am Kabel hängt und direkt 11 kW signalisiert. Da müsste k_b uns wissen lassen, wie er es genau gemacht hat...


    Zur Erklärung: das Kabel "signalisiert" über einem Widerstand zwischen PP und PE seine Belastbarkeit. Hängt das Auto dran, erfolgt die Kommunikation zwischen Auto und Säule über CP, das macht ggf. einen Unterschied für das Verhalten der Säule.