Beiträge von Gerwolf

    Vielen Dank bulli59, sehr interessant! Vom Einschalten der Heckscheibenheizung und der Spiegelheizung steht ja nichts in der BA. Wäre ja eigentlich sinnvoll, das in Abhängigkeit der Außentemperatur zu machen, bei deutlichen Graden über Null wäre das nicht nötig. Muss ich mal selbst beobachten.

    LG Gerhard

    Hallo hmn,

    ich habe eine Photovoltaikanlage mit zugehöriger Wallbox von SMA und kann an der Wallbox „Laden“ und „Überschussladen“ einstellen. Den Überschussbetrieb kann ich so konfigurieren, dass auch ein gewisser Strom aus dem Netz oder dem hauseigenen Speicher entnommen werden darf, um die Ladezyklen nicht zu kurz werden zu lassen.

    Gruß Gerhard

    Ich habe eine Photovoltaikanlage mit Wallbox, die Überschussladung zuläßt. Da sind die Ladeintervalle bei bewölktem Wetter auch manchmal kurz, funktioniert bei meinem R 4 ohne Probleme. Kritisch könnte werden, ob die Schaltsteckdose das häufige An- und Abschalten auf Dauer verträgt.

    Hab‘ mal die Beiträge im R5-ETech-Forum

    überflogen, so ganz eindeutig ist das nicht, mal abwarten, was die Ersten hier dann aus der Praxis berichten.

    Hallo mxhd1968,

    ich hätte eine Bitte oder Anregung, wenn Du nochmal mit Josef Kontakt hast. Das dem R4 beigelegte Ladekabel für 22kwh ist ja deutlich sperriger, als die 11er-Modelle. Mich würde interessieren, ob es trotzdem in den Frunk passen wird. Wenn ja, wäre es sicher gut, das gleich auch im Werbevideo zu zeigen.

    Gruß Gerhard

    Hallo sebastianmeyer,

    zur Rückenstärkung bei Verhandlungen mit deinem Händler:

    • Die gesetzliche Gewährleistung ist kein freiwilliger Vertrag, sondern Ihre gesetzlichen Käuferrechte gegenüber dem Verkäufer/Händler, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist.
    • Sie gilt in Deutschland in der Regel 2 Jahre ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag; nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast teilweise um. 
    • Der Händler kann sich nicht legal ausschließen (z. B. durch Klausel im Vertrag), dass er diese Gewährleistung nicht übernimmt; das ist sittenwidrig bzw. unwirksam. 


    Sollte er sich wirklich hartnäckig weigern, würde ich direkt mit Renault Kontakt aufnehmen ( direkt aus der App möglich) und mit Bildmaterial den Sachverhalt erläutern. Viel Erfolg und berichte gerne weiter.

    Gerhard

    Lässt sich da nichts mit der Garantie bzw. Gewährleistung machen, gezielten Diebstahl halte ich für sehr unwahrscheinlich bei den wenigen R4s, die bisher rumfahren. Waschanlage ( wie oben schon gesagt) könnte eine Ursache sein, dann aber auch ein Mangel ab Werk, genauso, wenn es durch den Fahrtwind abhanden gekommen wäre.

    Mal sehen, ob sich das hier wiederholt, ich werde morgen auf jeden Fall prüfen, wie fest das Teil bei meinem sitzt, also auch Danke für die Info!

    Liebe Grüße Gerhard