Hallo sebastianmeyer,
zur Rückenstärkung bei Verhandlungen mit deinem Händler:
- Die gesetzliche Gewährleistung ist kein freiwilliger Vertrag, sondern Ihre gesetzlichen Käuferrechte gegenüber dem Verkäufer/Händler, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist.
- Sie gilt in Deutschland in der Regel 2 Jahre ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag; nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast teilweise um.
- Der Händler kann sich nicht legal ausschließen (z. B. durch Klausel im Vertrag), dass er diese Gewährleistung nicht übernimmt; das ist sittenwidrig bzw. unwirksam.
Sollte er sich wirklich hartnäckig weigern, würde ich direkt mit Renault Kontakt aufnehmen ( direkt aus der App möglich) und mit Bildmaterial den Sachverhalt erläutern. Viel Erfolg und berichte gerne weiter.
Gerhard