Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgewendet werden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Wenn die Reparaturkosten also höher sind als der Wert des Autos vor dem Schaden, ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Für Versicherungen liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden häufig auch dann vor, wenn der Schaden größer als 6ß% des Wiederbeschaffungswertes liegt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird durch ein Sachverständigengutachten festgestellt, das den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten ermittelt.