Lademöglichkeit in der eigenen Garage

  • Hallo Miteinander,

    ich kann meinen zukünftigen R4 in meiner Garage laden. Dort habe ich leider nur die Möglichkeit über eine Schukosteckdose, einphasig, 16A, zu laden. Ich hätte also die Möglichkeit mit einem mit einem Ladegerät mit festem Schukostecker bis 3,6A zu laden. Zeit würde keine Rolle spielen.


    Es gibt jetzt aber auch mobile Wallboxen, bis 11 A, die ich mit einem Adapter an die Schukosteckdose anschließen kann. Muss diese Wallbox beim Netzbetreiber auch angemeldet werden? Ich finde diese Lademöglichkeit flexibler als nur mit dem oben genannten Ladegerät. Durch die unterschiedlichen Aussagen in den Sozialen Netzwerken bin ich ganz verwirrt.


    Wer kann mir da eine vernünftige Hilfestellung geben?


    Liebe Grüße aus der Stadt mit dem (noch) höchsten Kirchturm der Welt.

    Wolfgang

    Grüße aus der Stadt mit dem höchsten Kirchturm der Welt.

  • Das regelt der jeweils zuständige Netzbetreiber (das ist häufig nicht der Stromlieferant!) in seinen Anschlussbedingungen. Ein einphasiger "Not-"Ladeziegel ist u.U. von der Meldepflicht nicht betroffen, auch das sollte man beim Netzbetreiber erfragen.


    Ich rate allerdings dringend dazu, die Steckdose sorgfältig zu prüfen, denn für eine Dauerlast von 16 A über mehrere Stunden sind normale Schukodosen oft nicht ausgelegt - da steht zwar 16 A dran, aber das muss sie laut Norm nur eine Stunde aushalten. Abhilfe schafft eine spezielle Schukodose mit verstärkten Kontakten (GreenUp, Legrand) oder eine blaue CEE-Dose ("Camping") - oder das Laden mit reduzierter Leistung (z.B. 10 A).


    Ein dreiphasiger "Ladeziegel" (z.B. JuiceBooster) an einer CEE-16-Dose ist immer eine meldepflichtige Ladeeinrichtung im Sinne der NAV.


    Wenn du sichergehen willst, frage den bei dir örtlich zuständigen Netzbetreiber (oft Stadtwerke o.ä., steht meist auf dem Stromzähler).

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Ich denke, man sollte über die Begleiterscheinung "schlafende Hunde wecken" auch nachdenken.

    Weil's Spass macht 10x Renault von 1909 bis 1984, im Alltag 1x VW von 2015, 1x Trafic von 2016, 1x ZOE von 2020

    ... und bald auch 1x Renault 4 E-Tech Iconic, vert Hauts-de-France...
    Beste Grüsse von der Zollernalb!

  • Hallo Miteinander,


    ich habe meinen Captur PHEV vier Jahre lang auf einer 230V/16A Außensteckdose mit 10A/230V geladen und dass immer in einem Zeitraum von knapp 4,2h pro Ladung (ca. 9-9,5kWh). Die 2,3kW Leistung wurde ohne Probleme von der Leitung gemeistert. Der "Ladeziegel" war die Original-Ladebox, die Renault für den Captur PHEV mitliefert.

    Die Leitung entsprechend mit 3x 2,5mm² Querschnitt ausgestattet und entsprechend mit 16A Leitungsschutzschalter abgesichert.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Renault 4 E-Tech Iconic (52kWh/245Nm/110kW) in Black Pearl;bestellt am 19.03.2025/geliefert am 11.07.2025; BJ:07.06.2025/EZ:16.07.25; OpenRlink-SW_ID:283C38349R

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  • Ich denke, man sollte über die Begleiterscheinung "schlafende Hunde wecken"...

    Beim "Notlade-" Ziegel magst du recht haben, aber bei einem 11-kW-Ladepunkt muss ich dir widersprechen: Eine solche Last spielt eine Rolle für die Verteilnetz-Auslastung, das muss ein Netzbetreiber wissen, um in seiner Ausbauplanung berücksichtigen zu können.


    Die Meldepflicht hat also schon ihren Sinn und die Meldung ist nicht mit Kosten verbunden, es gibt also keinen vernünftigen Grund, die Meldung zu unterlassen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Beim "Notlade-" Ziegel magst du recht haben, aber bei einem 11-kW-Ladepunkt muss ich dir widersprechen: Eine solche Last spielt eine Rolle für die Verteilnetz-Auslastung, das muss ein Netzbetreiber wissen, um in seiner Ausbauplanung berücksichtigen zu können.


    Die Meldepflicht hat also schon ihren Sinn und die Meldung ist nicht mit Kosten verbunden, es gibt also keinen vernünftigen Grund, die Meldung zu unterlassen.

    Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.

    Wolfgang

    Grüße aus der Stadt mit dem höchsten Kirchturm der Welt.

  • Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.

    ... naja, wenn man §19 Absatz (2) der deutschen Netzanschlussverordnung (NAV) sich durchliest, dann würde ich sagen ja:


    (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.


    Quelle:

    NAV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung


    Beste Grüße

    Helmut :)

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  • Beim "Notlade-" Ziegel magst du recht haben, aber bei einem 11-kW-Ladepunkt muss ich dir widersprechen: Eine solche Last spielt eine Rolle für die Verteilnetz-Auslastung, das muss ein Netzbetreiber wissen, um in seiner Ausbauplanung berücksichtigen zu können.


    Die Meldepflicht hat also schon ihren Sinn und die Meldung ist nicht mit Kosten verbunden, es gibt also keinen vernünftigen Grund, die Meldung zu unterlassen.

    Um mal einen konkreten Fall zu nennen: Hier geht es um eine Tiefgarage mit ca. 140 Stellplätzen, davon hat ein einziger (unserer) eine rote 11kW-Steckdose. Insgesamt sind in der Tiefgarage 0 (in Worten "Null") Wallboxen - und das bei einem Haus aus dem Baujahr 2019. Es gibt die Absicht, die TG so zu elektrifizieren, dass Wallboxen installiert werden können. Seit nunmehr 3 Jahren wird hin- und her- und vor- und zurückgeplant, es kommt aber nichts dabei raus - nicht zuletzt dank der grossartigen Kooperationsbereitschaft der Stadtwerke.

    Wir haben unsere rote Steckdose während der Bauphase direkt mit dem Elektriker geplant und so ausführen lassen. Vielleicht wird jetzt verständlich, was ich mit "keine schlafenden Hunde wecken" meine.


    Wenn es mit dem derzeitigen Ausbautempo von privaten Lademöglichkeiten so weitergeht, wie bisher, sehe ich keinerlei Gefahr der Überlastung irgendwelcher Verteilnetze in den nächsten 20 Jahren. Ich glaube, hier wird in weiten Bereichen nur Angst geschürt durch Leute, die zu bequem für Veränderungen sind und daher versuchen, diese so lang wie möglich zu verschleppen.

    Weil's Spass macht 10x Renault von 1909 bis 1984, im Alltag 1x VW von 2015, 1x Trafic von 2016, 1x ZOE von 2020

    ... und bald auch 1x Renault 4 E-Tech Iconic, vert Hauts-de-France...
    Beste Grüsse von der Zollernalb!

  • Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.

    Das kann der örtliche Netzbetreiber theoretisch in seinen Anschlussbedingungen festlegen - eine Meldepflicht halte ich aber für den "Not-"Ladeziegel für relativ unwahrscheinlich, denn max. 3,6 kW (die meisten Ziegel haben nur max. 13 A bzw. 3 kW) sind noch eher "haushaltsüblich".


    Beim 11-kW-Ladepunkt (3 x 16 A) dagegen steht die Meldepflicht in der bundesweit gültigen NAV (Niederspannungs-Anschluss-Verordnung) - zusätzlich gelten allerdings immer auch die Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers und der hat im Rahmen der NAV einen Gestaltungs-Spielraum. Bei der Herstellung des Hausanschlusses hat man diesen Anschlussbedingungen zugestimmt, damit können sie einem im Zweifel um die Ohren fliegen, wenn man sie verletzt.


    Ein weiterer Aspekt ist der Brandschutz: Fackelt die Hütte ab und die ungeeignete Schukodose war der Auslöser, könnte die Brandversicherung zicken, es kann also nicht schaden, die Installation mal zu prüfen oder wenigstens einen "Ziegel" mit einer Temperaturüberwachung im Schukostecker zu nutzen - oder einen, der sicherheitshalber mit geringerer Stromstärke (max. 13 A) lädt oder sich eine für 16 A Dauerstrom geeignete Dose (siehe mein voriger Beitrag) setzen zu lassen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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