Weil zwischendurch mal die Frage kam, wie das mit der Meldepflicht bei einphasigen Ladeziegeln für die Schukodose aussieht - ich habe dazu noch was gefunden (ohne Gewähr):
Ladeeinrichtungen mit weniger als 3,7 kW sind nicht anmeldepflichtig.
Ladeeinrichtungen mit weniger als 12,5 kW sind nur anmeldepflichtig - keine Genehmigung erforderlich.
Ladeeinrichtungen mit mehr als 12,5 kW sind genehmigungspflichtig.
Die Anmeldung eines 11-kW-Ladepunkts ist kostenfrei und hat auch sonst keine Nebenwirkungen, darum frage ich mich, warum man ein Problem damit haben kann. Dass man seine Elektroinstallation schon aus Eigeninteresse prüfen (lassen) sollte, damit es nirgendwo kokelt, ist doch eigentlich auch logisch, oder?