Das regelt der jeweils zuständige Netzbetreiber (das ist häufig nicht der Stromlieferant!) in seinen Anschlussbedingungen. Ein einphasiger "Not-"Ladeziegel ist u.U. von der Meldepflicht nicht betroffen, auch das sollte man beim Netzbetreiber erfragen.
Ich rate allerdings dringend dazu, die Steckdose sorgfältig zu prüfen, denn für eine Dauerlast von 16 A über mehrere Stunden sind normale Schukodosen oft nicht ausgelegt - da steht zwar 16 A dran, aber das muss sie laut Norm nur eine Stunde aushalten. Abhilfe schafft eine spezielle Schukodose mit verstärkten Kontakten (GreenUp, Legrand) oder eine blaue CEE-Dose ("Camping") - oder das Laden mit reduzierter Leistung (z.B. 10 A).
Ein dreiphasiger "Ladeziegel" (z.B. JuiceBooster) an einer CEE-16-Dose ist immer eine meldepflichtige Ladeeinrichtung im Sinne der NAV.
Wenn du sichergehen willst, frage den bei dir örtlich zuständigen Netzbetreiber (oft Stadtwerke o.ä., steht meist auf dem Stromzähler).