Beiträge von Wohliks

    Genau das Thema habe ich 2020 mit dem lokalen Netzbetreiber anlässlich der Anmeldung meines JuiceBoosters (ICCU) ausführlich erörtert - mit einem überraschenden Ergebnis! Ich poste hier mal den entscheidenden Auszug aus der Antwort des zuständigen Sachbearbeiters:


    An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald Sie zum laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.


    Wenn ich diese Einlassung wörtlich nehme, kommen wir zu einer nicht minder spannenden Frage: Wie kann eine ganz gewöhnliche "doofe" CEE-Steckdose im Sinne von §14a gesteuert werden? Der JuiceBooster als ICCU ist im Gegensatz zu einer klassischen Wallbox ja ausdrücklich nicht die Ladeeinrichtung... :/

    Stimmt - der Bestandsschutz gilt nur bis zum 31. Dezember 2028. Spannend wäre nun die Frage, ob es für Lösungen mit "fliegender Wallbox" (ICCU - InCable Controll Unit) an einer CEE-Steckdose - das ist meine Konfiguration - besondere Regelungen gibt. Bisher habe ich dazu noch nichts gefunden.


    EDIT: Obige Schreibe basiert auf einem Missverständnis - 11-kW-Wallboxen, die vor dem 1.1.'24 installiert und angemeldet wurden, genießen dauerhaften Bestandsschutz. Der 31.12.'28 ist nur für Ladepunkte relevant, die bereits vor dem 1.1.'24 steuerbar waren.

    Wann war oder ist der Stichtag, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Der Stichtag steht im Beitrag #163: Das EnWG ist am 1. januar 2024 in Kraft getreten. Alle nach diesem Termin installierten Anlagen müssen §14a einhalten. Die NAV mit der Meldepflicht für Ladepunkte gab es schon 2020. Wenn dein Elektriker beim Netzbetreiber eingetragen ist, sollte er das wissen: Eingetragener Elektrofachbetrieb bedeutet, dass der Elektriker die NAV sowie evtl. spezifische Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers kennt und beachtet.

    Dank, dann war der Post an Wohliks umsüss ;)

    War nur als wohlmeinender Hinweis gedacht. Im Übrigen kann meinetwegen jeder machen, was er für richtig hält - ich gebe allerdings zu bedenken, dass man den Netzbetreiber nur durch Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet wechseln kann und sich daher vielleicht lieber nach dessen Bedingungen erkundigen und diese beachten sollte, um späteren Ärger zu vermeiden. Nur meine Meinung.

    Meldepflichtig ? Bei MAX ! 11KW Netzlast : nein.

    Falsch!

    Info meines Netzbetreibers schon damals in 2020: Sie als Anschlussnehmer sind verpflichtet, nach der NAV und damit nach der VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen < 12kVA beim Netzbetreiber zu melden oder durch einen Beauftragten(Installateur) melden zu lassen.

    Lastregulierung/Abschaltungsmögklichkeit durch den Netzbreiber > 11KW.

    Auch falsch! Schon seit 1. Januar 2024 gilt §14a EnWG. (Steuerbarkeit bei Leistungen > 4,2 kW) Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.


    Nur zur Klarstellung, damit sich nicht jemand auf Deine Tipps verlässt und damit aufläuft...

    Über den Rest (die Steiuerleitung) hänge einfach den Mantel des Schweigens. ;)

    Musst Du nicht: Wallboxen, die vor dem Stichtag installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Du kannst also ganz ohne schlechtes Gewissen so weitermachen wie bisher. Ist hier bei mir (11-kW-Ladepunkt 2020 installiert und gemeldet) genauso.


    Sollte sich das - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - irgendwann mal ändern, kann Dein Netzbetreiber sich bei Dir melden, denn der Ladepunkt wurde ja bei der Installation gemeldet und müsste daher in deren Unterlagen verzeichnet sein.

    […]um die Entriegelungstaste zu betätigen, muss man den "Schlüssel" dabei haben.

    Logisch! Vernünftigerweise braucht man zum Entriegeln des Kabels am Fahrzeug den Autoschlüssel - sonst könnte ja jeder das Kabel einfach abziehen und mitnehmen (klauen), wenn der Ladevorgang an einer öffentlichen AC-Säule beendet ist.


    Ergänzung: Bitte mach dich mal mit dem Vorgehen beim Zitieren und Beantworten von Beiträgen vertraut - das hat, wie man an den Beiträgen #4 und #5 sehen kann, noch nicht so richtig gut geklappt...