Die Frage ist, hat man mit dem Anmelden vor 2024 einer späteren Steuerung, vielleicht auch unbemerkt, zugestimmt?
Kommt darauf an - meine Theorie dazu: Diese Regelung scheint Ladepunkte >12,5 kW (also die klassische 22-kW-Wallbox) zu betreffen, die auch vor 2024 schon nicht nur melde-, sondern auch genehmigungspflichtig waren. Mit der Genehmigung konnte der Netzbetreiber auch da schon fordern, dass diese steuerbar sein mussten, um die Netz-Stabilität zu gewährleisten. Ich interpretiere das so, dass diese Alt-Anlagen zum 1.1.2029 in die neue Steuerungtechnik überführt werden sollen. (BNetzA, Spalte 1, "vereinbarte Steuerung")
Nach dieser Lesart bliebe die vor 2024 installierte 11-kW-Wallbox ungeschoren, weil sie ja nur angemeldet und in diesem Zusammenhang keine Steuerbarkeit gefordert oder vereinbart wurde. (Spalte 2, "keine vereinbarte Steuerung")