Beiträge von Wohliks

    Die Frage ist, hat man mit dem Anmelden vor 2024 einer späteren Steuerung, vielleicht auch unbemerkt, zugestimmt?

    Kommt darauf an - meine Theorie dazu: Diese Regelung scheint Ladepunkte >12,5 kW (also die klassische 22-kW-Wallbox) zu betreffen, die auch vor 2024 schon nicht nur melde-, sondern auch genehmigungspflichtig waren. Mit der Genehmigung konnte der Netzbetreiber auch da schon fordern, dass diese steuerbar sein mussten, um die Netz-Stabilität zu gewährleisten. Ich interpretiere das so, dass diese Alt-Anlagen zum 1.1.2029 in die neue Steuerungtechnik überführt werden sollen. (BNetzA, Spalte 1, "vereinbarte Steuerung")


    Nach dieser Lesart bliebe die vor 2024 installierte 11-kW-Wallbox ungeschoren, weil sie ja nur angemeldet und in diesem Zusammenhang keine Steuerbarkeit gefordert oder vereinbart wurde. (Spalte 2, "keine vereinbarte Steuerung")

    ... und wird - zu mindestens hier bei uns - noch manuell abgelesen.

    Der/das SmartMeter heißt so, weil es vernetzt ist - die Verbrauchsdaten werden online (viertelstündlich, soweit ich weiß) an den Stromanbieter übermittelt. Das ist die technische Basis z.B. für Stromtarife, bei denen der kWh-Preis sich über den Tag verändert. Über diese online-Verbindung kann der Netzbetreiber die Steuersignale an die §14a-Verbraucher senden.


    bulli59 Ich denke mal, das wird sich im Privathaushalt in der Tat auf die Wallbox und ggf. die Wärmepumpe beschränken - andere "Groß"verbraucher fallen mir da nicht ein.

    Na ja, bis das mal soweit ist, gilt mein Beitrag #175.


    Ich wollte nur deutlich machen, dass, wenn es dann mal soweit ist, die Regelung nicht nach Gusto - und um einzelne Kunden zu ärgern - erfolgen wird, sondern nach sinnvollen technischen Kriterien, um den sicheren und stabilen Betrieb des Verteilnetzes zu gewährleisten - hoffe ich jedefalls... ;)

    Nur mal zu Deinem oben angerissenen Szenario: Die Drosselung/Abschaltung erfolgt ja nicht nach Lust und Laune des Netzbetreibers (um Dich zu ärgen) sondern netzdienlich, also dann, wenn in einem Netzabschnitt Überlastung droht - z.B. in einer Straße laden nachts gleich mehrere E-Autos mit maximaler Leistung. Kriterium ist der Strombedarf des jeweiligen Hausanschlusses, der mit dem smart Meter festgestellt wird.


    Wenn wie von dir beschrieben die Sonne scheint, das Auto lädt und Deine PV liefert, dann ist ja der Strombedarf an deinem Hausanschluss und damit seine Netzlast relativ gering, so dass eine Drosselung der Wallbox gar nicht in Betracht kommt. Im Gegenteil würde die Drosselung deine Einspeisung und damit die Strombelastung im Netzabschnittt weiter erhöhen - also das Gegenteil von "netzdienlich".

    Dazu kommt, daß die Netzbetreiberfirmen schon jetzt komplett überlastet und völlig unter Wasser sind. Dazu kommt eine massive Inkompetenz dort dazu.

    Eine Verallgemeinerung, die ich so nicht stehenlassen möchte: Der für meinen Wohnort zuständige Netzbetreiber (die örtlichen Stadtwerke) hat seinen Laden und sein Netz im Griff sowie gute Mitarbeiter - ich habe bisher zu jedem meiner Anliegen einen kompetenten Ansprechpartner und eine zufriedenstellende Lösung gefunden.

    Mit einer solchen Firma befinde ich mich im Dauerkrieg...

    Genau das würde ich beim Netzbetreiber vermeiden wollen: Man ist von denen abhängig und kann die "Geschäftsbeziehung" nur durch einen Wohnort- bzw. Standort-Wechsel beenden. Daher ist mir an gutem Einvernehmen mit meinem Netzbetreiber gelegen - und das ist auch glücklicherweise gegeben.