nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?
Nein, nicht richtig: Der "eigentliche Anwendungszweck" einer CEE-Dose war bisher sowas wie der Betrieb eines Holzspalters, einer Wippsäge, eines Betonmischers o.ä. - alles Lasten, die mit 11 kW konstanter Dauerlast über 3-4 Stunden nicht vergleichbar sind.
Der Netzbetreiber muss das wissen, weil es für die Netzauslastung relevant ist. Ich habe mich (Situation genau wie von dir angesprochen, die CEE-16 in der Garage war schon vorhanden) bei meinem Netzbetreiber sicherheitshalber vorher erkundigt und diese Antwort erhalten:
An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.
Man tut also gut daran, sich beim örtlichen Netzbetreiber zu erkundigen...
Das verkraftet eine CEE 16 Dose (und die entsprechende Zuleitung).
Ja - wenn sie technisch in Ordnung ist. Schon eine über die Zeit gelockerte Schraubklemme kann aber bei dieser Dauerlast zur Zündquelle werden, daher sollte man das vor Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung nochmal prüfen (lassen).