Beiträge von Wohliks

    Renault scheint in seiner App eine Abfrage programmiert zu haben, die eine Verwendung des AdHoc-Buttons unter 40% Akkukapazität nicht zulässt...

    Das war/ist bei auch bei der Zoe so: Der Mindest-SoC von 40% ist wohl in der App hinterlegt. Auch bei der Zoe kann man mit Kelec die Vorklima auch bei SoC unter 40 % starten.

    Dem Vernehmen nach geht auch die Zoe-intern timerprogrammierte Vorklima bis zu 20 % SoC.

    Aber wir sind schon wieder hart OT.

    Das schon - aber wenn wir schon über die Einzelheiten der Kausalität diskutieren: OTA an sich ist zwar nicht der Auslöser, aber beim Update in der Werkstatt kann so ein Fehler direkt bemerkt und behoben werden. Wenn dagegen beim Update per OTA geschludert wird und das dann richtig schiefgeht - siehe den verlinkten Text: Andere berichteten jedoch gar, dass sich ihre Fahrzeuge auf dem Highway bei einer Geschwindigkeit von rund 100 km/h abgeschaltet hätten. (heise.de) Und dann steht man irgendwo in der Pampa und guckt dumm.


    ...aber bzgl. OT hast Du recht - lassen wir's also dabei...

    Ein gutes Beispiel dafür, dass das von Netzbetreiber zu Netzbetreiber und je nach individuellen Gegebenheiten ganz unterschiedlich sein kann.

    Die Hausanschlussleistung war hier z.B. kein Thema: Das Haus hatte bis 2009 eine Nachtspeicherheizung (~40 kW).

    Weil zwischendurch mal die Frage kam, wie das mit der Meldepflicht bei einphasigen Ladeziegeln für die Schukodose aussieht - ich habe dazu noch was gefunden (ohne Gewähr):


    Ladeeinrichtungen mit weniger als 3,7 kW sind nicht anmeldepflichtig.

    Ladeeinrichtungen mit weniger als 12,5 kW sind nur anmeldepflichtig - keine Genehmigung erforderlich.

    Ladeeinrichtungen mit mehr als 12,5 kW sind genehmigungspflichtig.


    Die Anmeldung eines 11-kW-Ladepunkts ist kostenfrei und hat auch sonst keine Nebenwirkungen, darum frage ich mich, warum man ein Problem damit haben kann. Dass man seine Elektroinstallation schon aus Eigeninteresse prüfen (lassen) sollte, damit es nirgendwo kokelt, ist doch eigentlich auch logisch, oder?

    Und das, obwohl ich das für diesen Anschluss nicht vorgesehen habe.

    ...was an dem Wort "regelmäßig" in Zusammenhang mit der Meldepflicht war denn unverständlich?


    Sicher wird niemand meckern (außer der oben erwähnten möglicherweise lockeren Schraubklemme vielleicht), wenn die CEE-Steckdose in einem solchen Fall mal zum Laden genutzt wird. Plant man allerdings, das regelmäßig zu tun, begibt man sich rechtlich auf dünnes Eis, wenn man die Meldung unterlässt.

    Wenn der CEE Anschluß vor dem 1.1.24 erstellt wurde ist dieser nicht mehr meldepfichtig.

    Damit diese Aussage nicht missverstanden wird: Da geht es nur um die CEE an sich.


    Die Aussage meines Netzbetreibers (Beitrag #15) ist ganz klar: Sobald eine vorhandene CEE (regelmäßig) für das Laden eines E-Autos genutzt wird, wird sie dadurch zum meldepflichtigen Ladepunkt - welche WB oder ICCU dabei genutzt wird, ist unerheblich. Das ist auch eigentlich logisch, denn für den Netzbetreiber geht es ja nur um die Netzbelastung und die ist gleich, ob die Wallbox nun festgeschraubt ist oder lose im Kabel hängt.


    Die allgemeine Melde-/Genehmigungspflicht für Ladepunkte steht in der NAV. Verbindlich sind aber auch die Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers und die können sich unterscheiden - darum kann man dazu keine bundesweit gültigen Aussagen treffen, sondern muss sich beim jeweiligen Netzbetreiber erkundigen.

    nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?

    Nein, nicht richtig: Der "eigentliche Anwendungszweck" einer CEE-Dose war bisher sowas wie der Betrieb eines Holzspalters, einer Wippsäge, eines Betonmischers o.ä. - alles Lasten, die mit 11 kW konstanter Dauerlast über 3-4 Stunden nicht vergleichbar sind.

    Der Netzbetreiber muss das wissen, weil es für die Netzauslastung relevant ist. Ich habe mich (Situation genau wie von dir angesprochen, die CEE-16 in der Garage war schon vorhanden) bei meinem Netzbetreiber sicherheitshalber vorher erkundigt und diese Antwort erhalten:


    An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.


    Man tut also gut daran, sich beim örtlichen Netzbetreiber zu erkundigen...


    Das verkraftet eine CEE 16 Dose (und die entsprechende Zuleitung).

    Ja - wenn sie technisch in Ordnung ist. Schon eine über die Zeit gelockerte Schraubklemme kann aber bei dieser Dauerlast zur Zündquelle werden, daher sollte man das vor Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung nochmal prüfen (lassen).

    Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.

    Das kann der örtliche Netzbetreiber theoretisch in seinen Anschlussbedingungen festlegen - eine Meldepflicht halte ich aber für den "Not-"Ladeziegel für relativ unwahrscheinlich, denn max. 3,6 kW (die meisten Ziegel haben nur max. 13 A bzw. 3 kW) sind noch eher "haushaltsüblich".


    Beim 11-kW-Ladepunkt (3 x 16 A) dagegen steht die Meldepflicht in der bundesweit gültigen NAV (Niederspannungs-Anschluss-Verordnung) - zusätzlich gelten allerdings immer auch die Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers und der hat im Rahmen der NAV einen Gestaltungs-Spielraum. Bei der Herstellung des Hausanschlusses hat man diesen Anschlussbedingungen zugestimmt, damit können sie einem im Zweifel um die Ohren fliegen, wenn man sie verletzt.


    Ein weiterer Aspekt ist der Brandschutz: Fackelt die Hütte ab und die ungeeignete Schukodose war der Auslöser, könnte die Brandversicherung zicken, es kann also nicht schaden, die Installation mal zu prüfen oder wenigstens einen "Ziegel" mit einer Temperaturüberwachung im Schukostecker zu nutzen - oder einen, der sicherheitshalber mit geringerer Stromstärke (max. 13 A) lädt oder sich eine für 16 A Dauerstrom geeignete Dose (siehe mein voriger Beitrag) setzen zu lassen.

    Ich denke, man sollte über die Begleiterscheinung "schlafende Hunde wecken"...

    Beim "Notlade-" Ziegel magst du recht haben, aber bei einem 11-kW-Ladepunkt muss ich dir widersprechen: Eine solche Last spielt eine Rolle für die Verteilnetz-Auslastung, das muss ein Netzbetreiber wissen, um in seiner Ausbauplanung berücksichtigen zu können.


    Die Meldepflicht hat also schon ihren Sinn und die Meldung ist nicht mit Kosten verbunden, es gibt also keinen vernünftigen Grund, die Meldung zu unterlassen.