CH-Wyland Echt nur die letzten 70 km?
Das überrascht mich, weil die Zoe dazu einen gleitenden Durchschnitt über die letzten 200 (!) km bildet...
CH-Wyland Echt nur die letzten 70 km?
Das überrascht mich, weil die Zoe dazu einen gleitenden Durchschnitt über die letzten 200 (!) km bildet...
Das ist ganz normal 6nd kein Grund zur Panik: Das Auto muss erstmal über eine längere Fahrstrecke den durchschnittlichen Verbrauch ermitteln, der der Reichweiten-Anzeige zugrundeliegt - das wird sich noch einspielen. Also erstmal ruhig bleiben und beobachten.
Er meint, dass für die Meldepflicht entscheidend ist, was die Wallbox kann - nicht, wie du sie nutzt... ![]()
"der von Juice" ist ein ICCU (In-Cable Control-Unit) mit Adaptern für Schuko und Camping (1-phasig 16 A) sowie CEE-16 und CEE-32 (3-phasig 16 A bzw. 32 A) und weiteren Adaptern als Zubehör, also ein universeller Unterwegs-Lader, der praktisch überall funktioniert, wo irgendeine Art Steckdose vorhanden ist - auch in Norwegen. Insofern ist er nicht wirklich mit dem Rheidon vergleichbar.
So ein Austell-Glasdach hatte ich im VW Passat Bj 81 und meine Frau im R5 GTX ca. 1987 - ich weiß sogar noch, wie die Dinger hießen: Farmont Juwel ![]()
Unser Scenic Ph1 (2001-2020) hatte 2 Glas-Schiebedächer - zwar nicht ganz "Panorama", aber das hatte schon was...
bulli59 meint was anderes: Das Smartphone mit der Ausweis-App kann den Kartenleser ersetzen.
Das Smartphone liest den ePerso per NFC und kommuniziert mit der Ausweis-App auf dem PC. Ich hab zwar auch einen ReinerSCT cyber-jack Comfort aus der Zeit, als das noch nicht per Smartphone ging, aber ich habe das mit dem Smartphone natürlich neugier-halber ausprobiert - flutscht einwandfrei.
Die Frage ist, hat man mit dem Anmelden vor 2024 einer späteren Steuerung, vielleicht auch unbemerkt, zugestimmt?
Kommt darauf an - meine Theorie dazu: Diese Regelung scheint Ladepunkte >12,5 kW (also die klassische 22-kW-Wallbox) zu betreffen, die auch vor 2024 schon nicht nur melde-, sondern auch genehmigungspflichtig waren. Mit der Genehmigung konnte der Netzbetreiber auch da schon fordern, dass diese steuerbar sein mussten, um die Netz-Stabilität zu gewährleisten. Ich interpretiere das so, dass diese Alt-Anlagen zum 1.1.2029 in die neue Steuerungtechnik überführt werden sollen. (BNetzA, Spalte 1, "vereinbarte Steuerung")
Nach dieser Lesart bliebe die vor 2024 installierte 11-kW-Wallbox ungeschoren, weil sie ja nur angemeldet und in diesem Zusammenhang keine Steuerbarkeit gefordert oder vereinbart wurde. (Spalte 2, "keine vereinbarte Steuerung")
@Wohlik, das dritte im Haus das nach §14a regelbar sein muss ist der Batteriespeicher wenn er über 4,2kW Lade-/Entladeleistung kann
Ladeleistung leuchtet mir ein - aber dann doch nur für den Fall, dass aus dem Netz geladen wird, oder? Wenn er mit >4,2 kW von der PV lädt, hat das doch aufs Netz keine Auswirkung?!? Aber lassen wir's dabei - wir sind schon ziemlich weit OT...
Lies mal die Basis-Defintion eines Smart-Meters im WWW.
Aha - Du kannst und weißt alles (besser). Auch gut, dann spare ich mir zukünftig die Mühe.
Nur noch ein Tipp: Lies mal die Foren-Regeln...
... und wird - zu mindestens hier bei uns - noch manuell abgelesen.
Der/das SmartMeter heißt so, weil es vernetzt ist - die Verbrauchsdaten werden online (viertelstündlich, soweit ich weiß) an den Stromanbieter übermittelt. Das ist die technische Basis z.B. für Stromtarife, bei denen der kWh-Preis sich über den Tag verändert. Über diese online-Verbindung kann der Netzbetreiber die Steuersignale an die §14a-Verbraucher senden.
bulli59 Ich denke mal, das wird sich im Privathaushalt in der Tat auf die Wallbox und ggf. die Wärmepumpe beschränken - andere "Groß"verbraucher fallen mir da nicht ein.