Dachreling Abdeckung vorne verloren/entwendet

  • Moin, also Update: Meine Reling (geht laut Werkstatt nur für beide Seiten (wurde auch so als E-Teil geliefert)) wurde letzte Woche ausgetauscht. Meine Befürchtungen wegen de Dachhimmels (muss, um an die Befestigungsschrauben zu kommen, wohl demontiert werden) haben sich wegen Sichtbarkeit von Demontag/Montage-Schäden am Dachhimmel nicht bestätigt :!: Wenn man an einigen Stellen ganz genau nachschaut, kann man es erahnen :!: Fahr diese Woche in die Waschanlage und dann muss man mal schauen (Dichtigkeit) :!: Sollte das Teil allerdings nochmal den Abgang machen, muss ich mich dann doch mit dem Gedanken befassen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn ein Fahrzeug, was nicht ohne Schäden aus der Waschanlage kommt, ist ja wohl nicht tragbar X( Und wegen Garantie würde ich mir keine Sorgen machen: habe nämlich mal quer durchs Internet geschaut: es ist kein Einzelfall: demzufolge ein Produktions bzw Serienfehler)


    In diesem Sinn weiterhin viel Spaß mit dem Auto: ich bin nämlich ansonsten Top zufrieden :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Update: Renault lehnt weiterhin den Ersatz der Kappe als Gewährleistung ab.
    Begründung ist, dass wir in unserer allerersten Mail an den Händler schrieben, dass Teil sei wohl geklaut worden und wir ein neues brauchen. Das war zugegebenermaßen unklug da reine Mutmaßung ohne Beweise und wir hatten uns wegen Gewährleistung noch keine Gedanken gemacht, in der Annahme das Teil wird einfach für ein paar Euros nachbestellt.
    Angesichts der Berichte auch hier im Forum, dürfte völlig klar sein, dass es einfach abgefallen ist wegen unzureichender Befestigung, wer soll sowas auch klauen.
    Renault beruft sich nun aber ausschließlich auf den in den Raum gestellten Diebstahl und sagt, das ist keine Gewährleistung.
    Wir werden nun wohl den rechtlichen Weg gehen müssen.

  • Gilt denn nach wie vor die anfängliche Ansage, dass man die Reling nur als Ganzes bekommen kann oder gibt es mittlerweile die Kappen einzeln und auch einen Preis dafür?

  • Angesichts der Berichte auch hier im Forum, dürfte völlig klar sein, dass es einfach abgefallen ist wegen unzureichender Befestigung, wer soll sowas auch klauen.
    Renault beruft sich nun aber ausschließlich auf den in den Raum gestellten Diebstahl und sagt, das ist keine Gewährleistung.

    Wenn sich die unzureichende Befestigung mit dem Verlust weiter bestätigt und Renault das als Gewährleistung nicht anerkennt, kommt es vielleicht wirklich zum Rund-um-Klau und Renault hat dann recht🤣

  • Bonjour, also nochmal: bei mir wurden linke und rechte Reling auf Garantie getauscht, ich war mittlerweile 2 x in der Waschanlage und die Kappen sind noch immer bombenfest :!: :!: :!: Das sich Renault weigert, den Schaden auf Garantie zu beheben, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das scheint wirklich ein Problem von Fertigungs-Toleranzen der Reling zu sein und mit Sicherheit nicht das Problem des Käufers :!: :!: :!: Wie auch immer: bei meinem Händler (Werkstatt) wurde mir geholfen und somit ist die Sache für michg erledigt: bleibt noch anzumerken, daß es schon sehr ärgerlich war, wenn sich ein Neufahrzeug in Einzelteile auflöst :!: :!: :!: Ich wünsche aAllen R4-Fahrern immer eine gute und unfallfreie Fahrt :thumbup:

  • Letztes Update:
    Nachdem es noch etwas hin- und herging und am Ende der Händler kulanterweise den Großteil der Kosten übernehmen wollte und wir bei "nur" noch 200€ gewesen wären, rief schließlich Renault an, das Auto war gerade beim Händler abgegeben für den Austausch, dass sie es nun doch übernehmen als Garantiefall, weil das Problem wohl nun gehäuft auftritt.
    Also die Reeling wird auf Garantie getauscht und Renault hat bestätigt, dass es sich wohl um ein Problem handelt was diverse Fahrzeuge des Modells betrifft.

    Nachtrag: Händler rief an, Renault wird wohl einen Rückruf starten. Es wird jetzt auch nur die neue Kappe draufgesetzt und nicht die Reeling getauscht. Der offizielle Fix im Rahmen des Rückrufs ist wohl, dass die Kappe jetzt festgeklebt wird.

  • Dass Renault bei einem neu in Serie gegangenen Auto erst einmal ein paar gleichlautende Fehlermeldungen benötigt, um einen Produktionsfehler zu erkennen, ist nur natürlich. Fair wäre es allerdings, wenn man dem zuerst Betroffenem ( sebastianmeyer), der in der Erstreaktion von Renault ziemlich „runtergebügelt“ wurde, eine Wiedergutmachung oder zumindest eine Entschuldigung zukommen lassen würde. Oder ist das geschehen?