Abschleppen

  • Ähhmmm.... Abschleppen .... das Auto kann / sollte dazu noch (irgendwie) auf allen 4 Rädern rollen UND muss bremsbar sein ?!

    Das ist heutzutage nicht mehr so einfach: Wenn das Auto ein irgendwie geartetes Automatikgetriebe hat - DSG ist ja inzwischen fast so was wie der Standard - muss für die Schmierung des Antriebsstrangs der Motor laufen. Ansonsten muss beim Abschleppen die Antriebsachse angehoben oder das ganze Auto auf den Abschlepper gestellt werden. Das "klassische" Abschleppen ist in vielen Handbüchern vom Hersteller "verboten" oder hinsichtlich Geschwindigkeit und Strecke erheblich beschränkt - oft eben aus technischen Gründen.


    Die Gelegenheiten, sich als Helfer anzubieten, sind daher sehr viel seltener geworden...


    EDIT: Da die weit überwiegende Anzahl der Pannen heute durch eine defekte/entladene Starterbatterie (überraschenderweise auch bei E-Autos) verursacht wird, kann der "Engel von heute" eher mit einem Jumpstarter als mit der Abschlepp-Öse punkten ;)

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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  • Viele Jahre selbst Automatik gefahren. Sofern max. zugelassene Schleppgeschwindigkeit und und -Strecke eingehalten wird, ist das kein Problem.


    Auch wenn man diese extrem nützlichen Schleppösen hoffentlich nie braucht ..... finde es dennoch sehr problematisch, wenn so was einfach wegrationalisiert wird.


    Ausserdem sagt StVZO § 43:

    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

    Dann kommt noch div. "Fachzeitschriften" mit dem Thema, man sollte E-Autos gar nicht abschleppen.

    Argumentationen sind nach vollziehbar .... sollte Renault mal was zu sagen.

    (Ich hab's auf meinem Fragezettel)

  • Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist

    Praktisches Beispiel für diese Kategorie: Renault Zoe.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

  • Es wird versucht, Spitzfindigkeiten herauszupuzzeln ? ;)

    StVZO § 43 (2) richtig lesen:

    "ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist"
    Der R4 kann & darf 750 KG ziehen
    Wer eine AHK hat ....
    Wer keine haben will: Wo schraube ich die Stange mit der Öse hinten ein ?
    Wohliks ist da fein raus: "Sorry, ich würde ja gerne,kann & darf aber nicht" :/



  • Nicht unbedingt - vielleicht ist es beim R4 genau wie bei der Zoe:


    In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist erstmal keine Anhängelast eingetragen. Dennoch kann eine Anhängerkupplung nachgerüstet werden und im Zuge dessen erfolgt dann auch die Eintragung der Anhängelast.


    Könnte also sein, dass auch beim R4 von LR109V8 , wenn er ohne Kupplung geliefert wurde, ebenfalls keine Anhängelast eingetragen ist...


    ...und wenn dann eine AHK drangebaut und eine Zuglast eingetragen wird, dann ist ja auch der nötige Haken da - vermutlich steht dann irgendwo, dass der immer mitzuführen ist. Die Abschleppöse liegt ja auch heut auch meist im Auto und wird nur bei Bedarf eingeschraubt.


    EDIT ...und zum Thema "fein raus": Ich habe schon jemanden mit der Zoe freigeschleppt (nicht abgeschleppt) - halt mit der Öse vorne und der Zoe im Rückwärtsgang. Ging.


    EDIT2 ...und ein Beispiel, dass es doof ist, wenn hinten keine Öse angebracht werden kann, gab's im Zoe-Forum auch schon: Zoe steht vorwärts im Carport und müsste rückwärts über eine zur Straße hin leicht ansteigende Auffahrt rausgezogen werden... :S

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

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