Private Ladelösungen zu Hause - der allgemeine R4 Forum Ladetalk.

  • Möchte ich mal die "Szene" von vor VIELEN Jahren zitieren.

    "Legal, illegal, schietegal".

    Bei mir kommt da die Delta AC MAX Basic für 11KW nach allen Vorschriften an die Wand.

    Aktuell nicht Genehmigungspflichtig ... und wenn blöd gefragt wird:

    "Die hängt da eigentlich schon seit ich hier eingezogen bin."

    Meldepflichtig ? Bei MAX ! 11KW Netzlast : nein.

    Sofern der Haus-/Wohnungsanschluss entsprechend abgesichert ist.

    (Ansonsten ALLS AUF EIGENE GEFAHR / KOSTEN)

    Lastregulierung/Abschaltungsmögklichkeit durch den Netzbreiber

    > 11KW.

  • Meldepflichtig ? Bei MAX ! 11KW Netzlast : nein.

    Falsch!

    Info meines Netzbetreibers schon damals in 2020: Sie als Anschlussnehmer sind verpflichtet, nach der NAV und damit nach der VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen < 12kVA beim Netzbetreiber zu melden oder durch einen Beauftragten(Installateur) melden zu lassen.

    Lastregulierung/Abschaltungsmögklichkeit durch den Netzbreiber > 11KW.

    Auch falsch! Schon seit 1. Januar 2024 gilt §14a EnWG. (Steuerbarkeit bei Leistungen > 4,2 kW) Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.


    Nur zur Klarstellung, damit sich nicht jemand auf Deine Tipps verlässt und damit aufläuft...

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Wohliks () aus folgendem Grund: Ergänzung Bestandsschutz

  • Musst Du nicht: Wallboxen, die vor dem Stichtag installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Du kannst also ganz ohne schlechtes Gewissen so weitermachen wie bisher. Ist hier bei mir (11-kW-Ladepunkt 2020 installiert und gemeldet) genauso.


    Sollte sich das - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - irgendwann mal ändern, kann Dein Netzbetreiber sich bei Dir melden, denn der Ladepunkt wurde ja bei der Installation gemeldet und müsste daher in deren Unterlagen verzeichnet sein.

    Moin Wohliks

    Wann war oder ist der Stichtag, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Beste Grüße Edmond

  • Wann war oder ist der Stichtag, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Der Stichtag steht im Beitrag #163: Das EnWG ist am 1. januar 2024 in Kraft getreten. Alle nach diesem Termin installierten Anlagen müssen §14a einhalten. Die NAV mit der Meldepflicht für Ladepunkte gab es schon 2020. Wenn dein Elektriker beim Netzbetreiber eingetragen ist, sollte er das wissen: Eingetragener Elektrofachbetrieb bedeutet, dass der Elektriker die NAV sowie evtl. spezifische Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers kennt und beachtet.

    Dank, dann war der Post an Wohliks umsüss ;)

    War nur als wohlmeinender Hinweis gedacht. Im Übrigen kann meinetwegen jeder machen, was er für richtig hält - ich gebe allerdings zu bedenken, dass man den Netzbetreiber nur durch Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet wechseln kann und sich daher vielleicht lieber nach dessen Bedingungen erkundigen und diese beachten sollte, um späteren Ärger zu vermeiden. Nur meine Meinung.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    6 Mal editiert, zuletzt von Wohliks () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Musst Du nicht: Wallboxen, die vor dem Stichtag installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Du kannst also ganz ohne schlechtes Gewissen so weitermachen wie bisher. Ist hier bei mir (11-kW-Ladepunkt 2020 installiert und gemeldet) genauso.

    Zitat aus den Unterlagen von Westnetz (pdf Dokument Seite 5)

    -----------------------------------------

    Bestandsanlagen:

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen die vor dem 01.01.2024 an das Verteilnetz angeschlossen wurden, sind gemäß der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 bis zum 01.01.2029 auf eine Steuerung nach den Vorgaben dieser Festlegung umzustellen.

    ------------------------------------------

    Das Ganze ist auch auf der Seite der BNetzA zu lesen, aber schön versteckt unter Bestandsanlagen.


    Interessantes Thema für mich (noch ohne E-Auto), der sich nur über eine Wallbox informieren wollte.
    Ich dachte Wallbox in vorhandene 400V Steckdose in der Garage und gut ist es - Pustekuchen.

    Das 5x4² bis zur Unterverteilung reicht zwar für 11 kW, darf ich aber nicht.

    Somit wird es wohl nur langsamladen mit 3,6 kW, denn alternativ muss der Zählerschrank im Altbau komplett umgebaut werden.

  • Stimmt - der Bestandsschutz gilt nur bis zum 31. Dezember 2028. Spannend wäre nun die Frage, ob es für Lösungen mit "fliegender Wallbox" (ICCU - InCable Controll Unit) an einer CEE-Steckdose - das ist meine Konfiguration - besondere Regelungen gibt. Bisher habe ich dazu noch nichts gefunden.


    EDIT: Obige Schreibe basiert auf einem Missverständnis - 11-kW-Wallboxen, die vor dem 1.1.'24 installiert und angemeldet wurden, genießen dauerhaften Bestandsschutz. Der 31.12.'28 ist nur für Ladepunkte relevant, die bereits vor dem 1.1.'24 steuerbar waren.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    3 Mal editiert, zuletzt von Wohliks () aus folgendem Grund: Ergänzung, sachliche Korrektur

  • Die Umsetzung von Bestandsanlagen auf diese steuerbare Lösung wird interessant. Da wartet man am besten ab bis man irgendwann angeschrieben wird. Wer weiß wann das bei unserer Bürokratie sein wird ... im August aber in welchem Jahr ...?!

    Viele Grüße,
    Jürgen

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
    seit Februar 2017: BMW 228i Cabrio
    in Q1/2027 geplant: Renault R4 Plein Sud (falls bis dahin endlich erschienen)

  • Stimmt - der Bestandsschutz gilt nur bis zum 31. Dezember 2028. Spannend wäre nun die Frage, ob es für Lösungen mit "fliegender Wallbox" an einer CEE-Steckdose - so habe ich das hier gelöst - besondere Regelungen gibt - bisher habe ich dazu noch nichts gefunden.

    Moin lt. unserem Netzbetreiber spielt das keine Rolle 11 KW Ladeeinrichtung auch die nicht fest installierten sind anmeldepflichtig.

    Und unterliegen 14a.

    Beste Grüße

    Edmond