Falsch!
Info meines Netzbetreibers schon damals in 2020: Sie als Anschlussnehmer sind verpflichtet, nach der NAV und damit nach der VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen < 12kVA beim Netzbetreiber zu melden oder durch einen Beauftragten(Installateur) melden zu lassen.
Lastregulierung/Abschaltungsmögklichkeit durch den Netzbreiber > 11KW.
Auch falsch! Schon seit 1. Januar 2024 gilt §14a EnWG. (Steuerbarkeit bei Leistungen > 4,2 kW) Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.
Nur zur Klarstellung, damit sich nicht jemand auf Deine Tipps verlässt und damit aufläuft...