Genau das Thema habe ich 2020 mit dem lokalen Netzbetreiber anlässlich der Anmeldung meines JuiceBoosters (ICCU) ausführlich erörtert - mit einem überraschenden Ergebnis! Ich poste hier mal den entscheidenden Auszug aus der Antwort des zuständigen Sachbearbeiters:
An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald Sie zum laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.
Wenn ich diese Einlassung wörtlich nehme, kommen wir zu einer nicht minder spannenden Frage: Wie kann eine ganz gewöhnliche "doofe" CEE-Steckdose im Sinne von §14a gesteuert werden? Der JuiceBooster als ICCU ist im Gegensatz zu einer klassischen Wallbox ja ausdrücklich nicht die Ladeeinrichtung... ![]()