Da bist Du in einer glücklichen Lage. Ich möchte auch Ruhe haben, aber die machen fast alles falsch. Wie soll man sich wehren? Selbst der Kundenservice ist von seinen Kollegen enttäuscht. Es ist einfach nur traurig. Monatelanger Schriftverkehr und es passiert nichts und wenn was passiert ist es wieder nicht korrekt. Ich behauote die merken gar nicht, wenn man an der CEE lädt oder das 14a Limit überschreitet.
Private Ladelösungen zu Hause - der allgemeine R4 Forum Ladetalk.
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Nur mal zu Deinem oben angerissenen Szenario: Die Drosselung/Abschaltung erfolgt ja nicht nach Lust und Laune des Netzbetreibers (um Dich zu ärgen) sondern netzdienlich, also dann, wenn in einem Netzabschnitt Überlastung droht - z.B. in einer Straße laden nachts gleich mehrere E-Autos mit maximaler Leistung. Kriterium ist der Strombedarf des jeweiligen Hausanschlusses, der mit dem smart Meter festgestellt wird.
Wenn wie von dir beschrieben die Sonne scheint, das Auto lädt und Deine PV liefert, dann ist ja der Strombedarf an deinem Hausanschluss und damit seine Netzlast relativ gering, so dass eine Drosselung der Wallbox gar nicht in Betracht kommt. Im Gegenteil würde die Drosselung deine Einspeisung und damit die Strombelastung im Netzabschnittt weiter erhöhen - also das Gegenteil von "netzdienlich".
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Im Prinzip hast du Recht jedoch stellt sich mir die Frage ob irgendwo in D die VNB schon in der Lage sind auf Straßenzugebene - oder Quartierverteilebene - irgendetwas zu messen geschweige denn zu regeln. Abgesehen davon das IMSys rollout und lieferbarkteit von Steuerboxen praktisch nicht vorhsanden ist.
Die Versuchsstraßenzüge - sind es überhaupt mehrere - außen vor

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Na ja, bis das mal soweit ist, gilt mein Beitrag #175.
Ich wollte nur deutlich machen, dass, wenn es dann mal soweit ist, die Regelung nicht nach Gusto - und um einzelne Kunden zu ärgern - erfolgen wird, sondern nach sinnvollen technischen Kriterien, um den sicheren und stabilen Betrieb des Verteilnetzes zu gewährleisten - hoffe ich jedefalls...

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Das ist so. Ich betreibe meine PV ohne Zwang Netz- und mir-dienlich. Mit einem bisschen eigenem Eingriff - die 'Intelligenz' weiß ja vorher nicht was ich für Verbräuche plane - funktioniert das sehr gut
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Btw. noch eine MEA CULPA von hier: .... natürlich anmeldepflichtig !
Man lese hier
BNA - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Dort steht gleich oben:
ZitatSeit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, .....
Was ist/wäre aber, wenn die eigene Wallbox (alt oder neu) gar nicht steuerbar ist ?oder sich nicht "normgerecht" steuern lässt ?
Ich wage mal zu behaupten, dass all die mobilen CEE-Dinger für <= 200 € für die Tonne sind
... dazu las ich irgendwo, dass auch diese bei regelmäßigem Gebrauch zu Haus anzumelden sind.
Müsste das nicht eigentlich richtigerweise heißen:
" .... muss jede Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung (zwingend ?!) steuerbar sein, damit Netzbetreiber die Leistung auf diesen Wert begrenzen können ..."
Welche Schnittstelle muss vorhanden sein ? ModBus, 5-Pol-Stecker für Rundsteueremfänger ?
Falls jemand da Info / einen Link hat, her damit bitte.
Anmerkung:
Diese Delta AC MAX Basic Wallbox für 149 € inkl. Versand hat Modbus + 5-Pol-Kontakt !
Etwas weiter herunter geblättert unter "Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen? / Gültigkeit der neuen Regelungen" steht zu:
Bestandsanlagen
Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 aber keine vereinbarte Steuerung
Nein.
Diese Bestandsanlagen bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln.*
Ansonsten in's Gesäß gekniffen !
Wer Fach- und Sachkenntnis hat, kann sich eine Box seiner Wahl ggf. selbst montieren und am Hausnetz anschließen und Geld sparen.
Alle andere greifen dazu tiefer ins Portomonaise und lassen sich mglw. einen sündhaft teuren "Ferrari-Lader" aufquatschen.
Abschießend muss dann eh ein vom Netzbetreiber zertifizierte Elektrolurch mit Gelddruck-Lizenz das ganze Werk steuerungstechnisch mit dem Netz verbinden - ggf. ein 2, Zähler noch dazu.
Wann sich ein solches Gewerk dann durch reduzierte Netzentgelte amortisiert, mag jeder selbst nachrechnen.
PV-Anlagen Besitzer werden das Ganze wahrscheinlich noch etwas anders betrachten.
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warum schreibst du immer so negativ über Sachen die nicht in dein Beutechema passen ?
Kann doch jeder machen wie er will.
Ich zum Beispiel habe auf den Ferrari bestanden weil ich halbwegs zukunftsfest sein will, es ein europäisches Produkt ist und mit meiner PV und deren HEMS harmoniert.
Bin kein China-Basher, bitte nicht falsch verstehen aber ich verspreche mir von dem europäischen Produkt besseren Support vor allem im Hinblick auf die volatile Gesetzeslage in D / EU. Zwischen Auftragsvergabe und Ausführung bei der WB hatten sich zum Bsp. schon wieder die NAB geändert und es musste ein zusätzlicher abschließbarer Netztrennschalter in der Hauptverteilung eingebaut werden, Weia im Privathaushalt, gehts noch
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bulli59 Betreff "negativ" (wenn denn so aufgefasst) war hier nicht die Hardware, sondern (zusätzlich) Kosten (Gebühren) gemeint, die i.d.R zwangsweise auferlegt werden und durch Installationen enstehen, die eigentlich unnötig sind und die ich nicht selbst machen darf.
Selbstverständlich darf sich jeder das kaufen, was er möchte.
Diese Leistungsbegrenzung kenne ich eigentlich nur von "früher" mittels s.g. Rundsteuersignal über das Stromnetz.
Dazu gab es Rundsteuer-Empfänger mit 5-Pol-Schaltausgang, der entsprechendes Lastgerät von 0-100% in 8 Stufen schalten konnte.
In wie weit so was heute in elektronischen 2 Wege Zählern integriert ist ... keine Ahnung.
Eine gezielte Steuerung kann m.E.n. nur gesamt nach einer Messeinrichtung (Zähler) erfolgen.
Entweder müsste dieser das autonom steuern können oder permanent Info irgendwohin liefern, wo das nach Rückmeldung die Last begrenzt wird.
Wie soll das gehen ? Sicher nicht über Rundsteuerung ....
Dazu las ich auch: Betrifft nur das entsprechende Gerät, nicht den jeweiligen Haushalt.
Müssten also 2 Zähler vorhanden sein, wenn ich z.B. eine WP und eine WB habe ?
Wie ist denn das Kriterium zum limitieren/anschalten zu welcher Max.-/Nennlast ?
Oder überlastbedingt Strassen / Ortsteil bedingt ?
.... und ne Menge weitere offene Fragen hier zumindestens.
Noch mal an bully:
Dein NB verlangt von dir ein (fernsteuerbares ?) schaltbares Lastschütz am Netzeingang ?
Begründung ?
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In wie weit so was heute in elektronischen 2 Wege Zählern integriert ist ... keine Ahnung.
Gar nicht: Der jeweilige Verbraucher selbst (z.B. die Wallbox oder die Wärmepumpe) muss so ausgelegt sein, dass er Steuersignale des Netzbetreibers verarbeiten und darauf (z.B. mit einer Leistungsreduzierung) reagieren kann. Der Zähler dient der Datenerfassung und leitet die Steuersignale weiter.