Lademöglichkeit in der eigenen Garage

  • Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.

    Nur mal so ... an einer (Haushalts-)Schukosteckdose abgesichert mit einem B16 LS und womöglich noch mit 1,5mm2 Kabel ausgelegt kann man KEINE 16A Dauerlast betreiben ... nur Kurzzeitlasten mit 16A sind hier zulässig. Eine 1-ph Ladeeinrichtung mit 16A ist KEINE Kurzzeitlast! Eine solche (Schuko-Haushalts-)Leitung darf maximal mit 13A Dauerstrom betrieben werden, wenn Sie nicht zu lang ist und entsprechend verlegt ist.

    Die Ladeziegelhersteller für Schukoanwendungen legen sich deshalb auf 2,3kW, d.h. 10A Dauerstrom (meistens zumindest) um noch Headroom zu den 13A Dauerstrom zu haben. Nur um das mal klarzustellen.

    Da ist auch keine empirische Versuchsreihe dazu notwendig mit der Aussage ... "10A/13A Dauer funktionierte bei mir". Das sind Fakten und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Das muss also funktionieren mit 10A/13A Dauerstrom und das Haus darf abbrennen mit 16A Dauerstrom an Schuko (physikalisch gesehen) ... keine Diskussion darüber. Da zahlt auch keine Versicherung mehr, wenn man dort 16A Dauer entnimmt und es passiert etwas.

    Eine Schukosteckdose ist mit B16 abgesichert, weil man davon ausgeht, daß im Haushalt mehrere Verbraucher an einer Steckdose hängen, die so gut wie nie gleichzeitig laufen und dann auch nur kurzzeitig einen überschneidenden Maximalstrom von 16A ziehen. Eine Ladeeinrichtung mit Dauerstrom von 16A ist ein einziger Verbraucher der immer die Maximalleistung zieht ... gravierender Unterschied. Ich sag das nur mal so, weil hier viel zu leichtfertig mit den 16A argumentiert wird.

    Eine CEE oder früher Kraftstromsteckdose für 11kW Dauerlast 3-ph MUSS ZWINGEND beim EVU gemeldet werden ... auch hier gibt es keine Diskussion darüber. Macht man das nicht betreibt man diesen Anschluss bzw. die Last illegal ... das kann man machen, muss man aber nicht machen, denn ein solcher Anschluss wird nur selten verwehrt seitens des EVU, wenn man einen 2.ten Anschluss baut. Und dann kommt noch der $14a dazu, der seit dem 1.1.24 vorschreibt, daß "neue" Verbraucher über 4,2kW Last seitens des EVU abschaltbar sein muss. Auch hier gibt es keinen Interpretationsspielraum, das ist geltendes Recht.

    Im Übrigen konnte man vor dem 1.1.24 den ersten 11kW Anschluss/WB noch selbst anmelden (nicht genehmigen lassen, es gilt nur Anmeldepflicht für einen 11kW Verbraucher). Heute muss das leider auch zwingend der Elektriker machen.

    Viele Grüße,
    Jürgen

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    Einmal editiert, zuletzt von derausserirdische ()

  • Danke für die guten Infos; mir scheint, wir haben hier ein paar fachkundige Leute in der Community, prima!


    Allerdings bin ich mir jetzt etwas verunsichert und mir nicht ganz im Klaren darüber, wie mit bereits (seit Jahrzehnten) bestehenden CEE Anschlüssen zu verfahren ist. Diese wurden ja wohl bei der Planung/Bau mit berücksichtigt/genehmigt. Wenn dieser Anschluss nun bislang wenig bis nie genutzt wurde und nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?

  • Ein CEE Anschluss wird in der Regel aber nicht dauerhaft über Stunden belastet.

    Wenn ein Betonmischer o.ä. dranhängt ist die benötigte Leistung viel kleiner und auch in kürzeren Interwallen.


    Bei Schukosteckdosen wird auch bei 2 KW eine Aufteilung gemacht, so dass Waschmaschine, Trocker usw je eine eigene Steckdose mit Leitungsschutzschalter bekommen, weil diese Leistung länger anliegen kann. Die normalen Schukosteckdosen werden mittlerweile eigentlich nur noch mit B13 Automaten abgesichert, weil das die genormte Dauerleistung ist.


    Ich habe schon Markensteckdosen gesehen, die ein paar Stunden 16A Dauerlast nicht unbeschadet überlebt haben.

  • nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?

    Nein, nicht richtig: Der "eigentliche Anwendungszweck" einer CEE-Dose war bisher sowas wie der Betrieb eines Holzspalters, einer Wippsäge, eines Betonmischers o.ä. - alles Lasten, die mit 11 kW konstanter Dauerlast über 3-4 Stunden nicht vergleichbar sind.

    Der Netzbetreiber muss das wissen, weil es für die Netzauslastung relevant ist. Ich habe mich (Situation genau wie von dir angesprochen, die CEE-16 in der Garage war schon vorhanden) bei meinem Netzbetreiber sicherheitshalber vorher erkundigt und diese Antwort erhalten:


    An einer Stelle muss ich Sie berichtigen, denn Ihr „Juice Booster 2“ ist nicht gemeint, wenn die Norm von einer „Ladeeinrichtung“ spricht. In Ihrem Fall ist die Ladeeinrichtung nämlich die CEE-Steckdose. Diese ist, sobald sie zum Laden von Elektroautos verwendet wird, meldepflichtig.


    Man tut also gut daran, sich beim örtlichen Netzbetreiber zu erkundigen...


    Das verkraftet eine CEE 16 Dose (und die entsprechende Zuleitung).

    Ja - wenn sie technisch in Ordnung ist. Schon eine über die Zeit gelockerte Schraubklemme kann aber bei dieser Dauerlast zur Zündquelle werden, daher sollte man das vor Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung nochmal prüfen (lassen).

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    2 Mal editiert, zuletzt von Wohliks () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Allerdings bin ich mir jetzt etwas verunsichert und mir nicht ganz im Klaren darüber, wie mit bereits (seit Jahrzehnten) bestehenden CEE Anschlüssen zu verfahren ist. Diese wurden ja wohl bei der Planung/Bau mit berücksichtigt/genehmigt. Wenn dieser Anschluss nun bislang wenig bis nie genutzt wurde und nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?

    Wenn der CEE Anschluß vor dem 1.1.24 erstellt wurde ist dieser nicht mehr meldepfichtig. Und ob man eine mobile WB melden muss, die man bei sich führt und die ab und an via CEE betreiben wird, ist mir im Detail nicht klar ehrlich gesagt. Aber es schadet nicht einmal diesen Fall bei EVU zu erfragen. Wenn Du aber noch keine andere WB hast, ist die Meldung kein Problem, denn 11kW Ladeeinrichtungen müssen nicht genehmigt werden nur angezeigt werden. Du wirst also definitiv laden können an deiner CEE Dose.

    Viele Grüße,
    Jürgen

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  • Wenn der CEE Anschluß vor dem 1.1.24 erstellt wurde ist dieser nicht mehr meldepfichtig.

    Damit diese Aussage nicht missverstanden wird: Da geht es nur um die CEE an sich.


    Die Aussage meines Netzbetreibers (Beitrag #15) ist ganz klar: Sobald eine vorhandene CEE (regelmäßig) für das Laden eines E-Autos genutzt wird, wird sie dadurch zum meldepflichtigen Ladepunkt - welche WB oder ICCU dabei genutzt wird, ist unerheblich. Das ist auch eigentlich logisch, denn für den Netzbetreiber geht es ja nur um die Netzbelastung und die ist gleich, ob die Wallbox nun festgeschraubt ist oder lose im Kabel hängt.


    Die allgemeine Melde-/Genehmigungspflicht für Ladepunkte steht in der NAV. Verbindlich sind aber auch die Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers und die können sich unterscheiden - darum kann man dazu keine bundesweit gültigen Aussagen treffen, sondern muss sich beim jeweiligen Netzbetreiber erkundigen.

    Viele Grüße aus Nordhessen... ☆ ZOE Intens R135 Z.E.50 (07/20)

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Wohliks () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Wohliks Danke für die Klarstellung dieses Details.

    Bei uns wurde die erste fest installierte WB in 2023 gesetzt und die Meldung dafür konnte ich selbst über das Webportal des EVU machen. Diese 11kW WB mußte nicht genehmigt werden. Danach habe ich eine CEE Dose setzen lassen, die ich selbst schon nicht mehr anmelden konnte zur Genehmigung. Das mußte dann der Elektriker machen. Da hatte man kurzfristig das Meldeverfahren geändert.

    Ich habe zwar die Genehmigung für den zweiten 11kW CEE Anschluss ohne weiteres bekommen, aber ich weiß nicht ob der Elektriker explizit gemeldet hatte, daß dieser Anschluß auch für eine mobile Ladeeinrichtung genutzt wird. Deshalb ist mir dieses Detail entgangen. Denn diese CEE Dose wird bei mir nicht nur zum BEV Laden genutzt.

    Aber nochmals danke für deine Klarstellung ... jetzt ist alles klar.

    Viele Grüße,
    Jürgen

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  • Wenn ich eine CEE 16 Dose am Haus habe und bekomme Besuch. Mein Kollege kommt mit dem Elektroauto und fragt, ob er seinen Juicebooster über Nacht an die CEE Dose hängen kann, dann werde ich ihm sagen: Sicher, kannst du gerne machen.

    Und das, obwohl ich das für diesen Anschluss nicht vorgesehen habe.