Interessantes zu V2L, V2H, V2G - externe Nutzung des Fahrzeugakkus

  • EnWG-Novelle: Bundestag ermöglicht bidirektionales Laden - Solarserver
    Der Bundestag hat eine Änderung des EnWG beschlossen, mit der ab 2026 das bidirektionale Laden erstmals wirtschaftlich möglich wird.
    www.solarserver.de


    Da im Nachbarthread schon jemand auf die nicht mögliche Idee kam mit V2L ans Hausnetz rangehen zu wollen, mache ich einmal einen neuen Thread auf zu dem ansonsten spannenden Thema. Den R4 oder allgemein das BEV als rollende Energiequelle zu betrachten statt nur als Fortbewegungsmittel hat eine gewisse Faszination und eröffnet ein gutes Potential im Bereich der Energiewende und vor allem dem Sparen beim Stromverbrauch (ich hasse dieses völlig falsche Wort an sich). Sprich der Autarkie Erhöhung für PV-Anlagennutzer.

    Damit erst einmal auf demselben Stand sind hier grob die drei Begrifflichkeiten um die es geht:

    V2L - Vehicle To Load ... bedeutet die Fähigkeit des Autos über einen Adapter die Energie des Akkus für externe Zwecke dezentral nutzen zu können.

    V2H - Vehicle To Home ... bedeutet die Fähigkeit des Autos bzw. der Hausinstallation die Energie des Akkus im lokalen Hausnetz nutzen zu können.

    V2G - Vehicle To Grid ... bedeutet die Fähigkeit des Autos bzw. der Hausinstallation die Energie ins öffentliche Netz zurückspeisen zu können.

    Wie es der obige Artikel, sofern dieser seriös sein sollte, suggeriert, scheint die Bundesregierung ab 2026 V2G zu legalisieren. Ob damit auch V2H legalisiert ist, bleibt zwar unklar, aber ich würde davon ausgehen, da ja sowieso keiner merken würde bei einer V2G Installation ob man noch etwas zu Haus verbraucht. Außerdem ist alles andere ja auch Blödsinn.

    Sowohl der R4 als auch der i4 kann derzeit in Deutschland weder V2G noch V2H. Aber ich laß, daß das im Fall des R4 in Frankreich anders ist. Vielleicht weiß das jemand hier genauer. Fest steht aber, daß bei den neuesten BEV Fahrzeugvorstellungen der meisten Hersteller eine V2G / V2H Fähigkeit vorhanden ist oder per FW Update vielleicht frei geschaltet werden kann oder das nächste Facelift diese Fähigkeit hat. Was anderes wird in Zukunft vermutlich auch kaum jemand kaufen, der zu Hause lädt bzw. ein Eigenheim hat bzw. über die lokale Hausnetztopologie selbst bestimmen kann. Ich nehme an, daß im Artikel auch deshalb von einer Abdeckung von 20% - 30% gesprochen wird, denn das ist in etwa der Anteil, des beschriebenen Personenkreises.

    Nun habe ich selbst noch gar nicht detailliert recherchiert wie V2H / V2G genau zu installieren ist oder in meine bestehende Anlage bzw. Hausnetzinstallation zu implementieren wäre, aber mindestens V2H würde ich nutzen wollen. Bei V2G bin ich mir noch nicht genau im klaren, denn da gibt es ja noch die verschiedensten technischen Argumente zu diskutieren. Als da wären ... mögliche Vollladezyklen des Autoakkus ... die kommerzielle Seite ... usw.

    Vielleicht könnt ihr eure einschlägigen Gedanken und Recherchen hier teilen, was mich auch weiter bringen würde.

    Viele Grüße,
    Jürgen

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
    seit Februar 2017: BMW 228i Cabrio

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  • https://www.solarserver.de/202…direktionales-laden-frei/


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    Sowohl der R4 als auch der i4 kann derzeit weder V2G noch V2H. Aber ich laß, daß das im Fall des R4 in Frankreich anders ist. Vielleicht weiß das jemand hier genauer.

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    Hallo Miteinander,


    Ich möchte nur festhalten, das R4 und R5 bereits V2G-tauglich sind und in Frankreich dafür verwendet werden:


    V2G-Start in Frankreich von Renault, Mobilize & TMH
    Zusammen mit Renault und Mobilize bringt The Mobility House eine Weltneuheit: Autobatterien werden mit V2G erstmals intelligent in das Stromnetz integriert.
    www.mobilityhouse.com


    Beste Grüße

    Helmut :)

    🇦🇹 Renault 4 E-Tech Iconic (52kWh/245Nm/110kW) in Black Pearl;bestellt am 19.03.2025/geliefert am 11.07.2025; BJ:07.06.2025/EZ:16.07.25; OpenRlink-SW_ID:283C38349R (OpenR Link 3.3.0)

    MyRenault App - Android: 6.8.2 (05.11.2025) / MyRenault App - iPhone/iOS: 6.8.0 (20.11.2025)
    Kelec App - Android/iOS: 2.5.4
    /2.5.5 (06.11.2025/11.11.2025)

  • Meine geplante Wallbox (KEBA P40 pro) soll das alles verarbeiten können wenn es denn in D legal wird. Meines Wissens sind diese Features auch bei neuen VW (Konzern?) teilweise verbaut, hier wird aber getrixt. Bei VW ist es wohl so das dies vom Fahrzeug per Gleichstrom bewerkstelligt wird und damit im Fahrzeug erstmal sehr billig ist. Für die Wallbox heißt dies allerdings das es eine Gleichstromwallbox sein muss und damit sehr kostspielig.

  • Danke euch beiden. Das ist der Diskussionsansatz, den ich mir gewünscht habe. So macht Forum Spaß!


    @Helmut, danke für die eindeutige Klarstellung. Das macht den R4 nochmals interessanter.

    Viele Grüße,
    Jürgen

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
    seit Februar 2017: BMW 228i Cabrio

    Einmal editiert, zuletzt von derausserirdische ()

  • Hab den von dir verlinkten Artikel gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe sei es bisher nicht lohnend gewesen V2G als Endverbraucher wegen der fälligen Netzendgelte zu machen, aha?

    Bisher ist es für Endverbraucher schlicht verboten in D.

    Warum die einschlägigen Youtube-Kanäle da bisher nicht drüber berichten?

    Ich zweifle am Inhalt dieses Artikels.

    Wenns so käme ab 2026 wäre es gut jedoch wird dann erstmal ein abschreckendes Regularienwerk von mit Lobyisten besetzten Normenausschüssen für viel Geld Abschreckung aufgebaut.

    Nein ich habe nichts getrunken noch Lack gesoffen ;)

  • bulli59
    Schon oben hatte ich ja leichte Bedenken wegen der V2G / V2H Freigabe ab 2026 in Deutschland mitschwingen lassen, weil mich der Artikel überraschte. Unsere Regierung ist ja ansonsten super langsam und quatscht meistens nur statt etwas in die Tat umzusetzen. Wenn das wahr ist, ist es zumindest für eine deutsche Regierung recht flott. Denn man diskutiert über solche Optionen ja erst seit wenigen Jahren. Das es so sein könnte, dafür spricht, daß sich die deutschen Autohersteller jetzt damit aufstellen und auch ein Politiker eventuell im Ansatz verstehen könnte, daß so eine Freigabe den BEV Markt befeuern kann. Zumindest ein nennenswerter Mosaikbaustein ist.


    Wenn Renault und andere weltweite Hersteller das Thema forcieren, können die deutschen Hersteller nicht die Hände in den Schoß legen, denn sie würden dann mindestens auf dem deutschen Markt durch die Hintertür wieder einen Wettbewerbsnachteil einfangen. Das sowas kommt ist klar und es wäre um so besser wenn das tatsächlich schon ab nächstes Jahr wäre.

    Und ja, daß mit V2G hatte ich ja auch schon eingangs als diskutierenswert erachtet. Mindestens muss man sich genau überlegen, ob man sein Fahrzeug z.B. für ein virtuelles Kraftwerk hergeben will. Wenn man keine Kohle bekommt, die sich auch noch rechnen muss, wird das wohl kein Mensch machen wollen, denn das belastet den BEV Akku auch. Hier kommt es darauf an wie hoch die ins Netz eingespeiste kWh vom BEV vergütet wird und ob sich das mit einem dann schnelleren Akku Wechsel noch rechnet.

    Werden das auch die lächerlichen 7-8 Cents, die es aktuell für PV-Energie gibt, braucht man mit V2G vermutlich gar nicht anfangen. Ein grundsätzlicher Akkuwechsel / -wartung, der durch V2G früher käme, wenn er denn ganz oder fast vergütet würde über die Einspeisung, macht ja nicht nur für V2G Sinn. Denn dadurch hätte man auch nach vielleicht 8-10 Jahren wieder einen degradationsfreien Akku im geliebten BEV. Da kann man ganze Abende über Pro und Con zu V2G diskutieren.

    Aber bei V2H gibt es kein Halten mehr, wenn das erlaubt ist. Ist sowieso die Frage warum man sich das genehmigen lassen muss, da sich diese Technik ja ganz lokal im eigenen Haushalt nur abspielt und mit dem Netz eigentlich nichts zu tun hat.

    Viele Grüße,
    Jürgen

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
    seit Februar 2017: BMW 228i Cabrio

  • Solange du am Netz hängst und keine Insel betreibst hast du immer mit dem Netz zu tun.

    Der Stromzähler kann nicht unterscheiden was für ein Strom gerade ins Netz fließt. Das würde heißen das du weitere kostspielige geeichte Zähler haben müsstest die dann auch laufende Kosten verursachen. Gibt ja auch den §14a EnWg mit dem man zum Beispiel bei Modul 1 pauschal Netzendgelt sparen kann. Die WB, WP und Speicher müssen ja eh bei IBN nach - ich meine - Anfang 2024 steuerbar sein. Wenn die dann endlich mal ImSys und Steuerboxen auf die Kette kriegen :rolleyes:

  • Hallo Miteinander,


    Ich freue mich darüber, dass man im deutschen Bundestag sich über das Thema getraut hat und nun eine Entscheidung zugunsten V2G getroffen wurde.

    In Österreich ist V2G seit 2023 prinzipiell erlaubt:

    Eichrecht und Abrechnung sind seit 2023 rechtlich geregelt – kWh-genaues Abrechnen ist Pflicht. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erleichtert außerdem die Rolle von Stromspeichern und schafft Spielraum für künftige V2G-Anwendungen.


    Es gibt auch diverse Aktivitäten von Forschung und Wirtschaft in Österreich, das Ganze auf Schiene zu bringen: Erfolgreiches erstes Plattformtreffen der V2GAllianz Österreich: Zukunft von Vehicle-to-Grid im Fokus | FH Technikum Wien


    Erfolgreiches erstes Plattformtreffen der V2GAllianz Österreich: Zukunft von Vehicle-to-Grid im Fokus | FH Technikum Wien
    Mit rund 70 Teilnehmenden zeigte das Treffen bei VERBUND in Wien das große Interesse an V2G. Fachleute und Unternehmen trafen sich erstmals zur gemeinsamen…
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    Ich bin gespannt, wann es die ersten konkreten Möglichkeiten zu V2G in Österreich geben wird.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    🇦🇹 Renault 4 E-Tech Iconic (52kWh/245Nm/110kW) in Black Pearl;bestellt am 19.03.2025/geliefert am 11.07.2025; BJ:07.06.2025/EZ:16.07.25; OpenRlink-SW_ID:283C38349R (OpenR Link 3.3.0)

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    /2.5.5 (06.11.2025/11.11.2025)

  • Als ich mich im Sommer wegen der Wallbox beraten ließ, ging das Thema auch in diese Richtung. Insofern war es sinnvoll, im Zusammenhang mit der Installation auch gleich Optionen zu berücksichtigen, deren Einführung zum damaligen Zeitpunkt noch in den Sternen stand.

    Das sieht man wieder, wie sinnvoll es auch bei diesen Dingen ist, vorausschauend zu planen und auch etwas zu investieren, dessen Nutzen man noch nicht unmittelbar abschätzen kann.

    Auf alle Fälle betrachte auch ich die Entwicklung sehr positiv.

  • Als ich mich im Sommer wegen der Wallbox beraten ließ, ging das Thema auch in diese Richtung. Insofern war es sinnvoll, im Zusammenhang mit der Installation auch gleich Optionen zu berücksichtigen, deren Einführung zum damaligen Zeitpunkt noch in den Sternen stand.

    Das sieht man wieder, wie sinnvoll es such bei diesen Dingen ist, vorausschauend zu planen und auch etwas zu investieren, dessen Nutzen man noch nicht unmittelbar abschätzen kann.

    Da sagst Du was. Ich war schon immer ein Freund von Schnittstellen legen für Künftiges. Der Otto Normalbürger denkt bestenfalls zur Nasenspitze. Alles muss dem Gesetz gehorchen "bin ich billich dran gekommen" und zwar egal welche Kosten später entstehen. Alles andere ist ein Invest von dem man jetzt nichts hat. Es ist auch unvorstellbar für viele, daß die Entwicklung weiter geht.

    Viele Grüße,
    Jürgen

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
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