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... und wenn, Kohle läuft nicht weg und ist bei Vater-Staat in nicht guten aber sicheren Händen
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Staatliche Förderung für E-Autos startet am Dienstag
Ab Dienstag kann die Förderung für E-Autos beantragt werden, auch rückwirkend ab Jahresbeginn. Bis zu 6000 Euro können für ein neues E-Auto ausbezahlt werden.
Wer sich ein neues Elektroauto kauft, kann ab dem kommenden Dienstag staatliche Förderung beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) wolle das Förderportal am kommenden Montag freischalten, teilte sein Ministerium mit. Förderfähig sind Neuwagen, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Geld gibt es für Kauf oder Leasing von Neuwagen.
Weiter unter:
Bzw. offizielle Quelle, für zukünftige Fragen / Antworten:
gerade bei der Frage, wie wird das Haushaltseinkommen berechnet.
Was ist daran unklar? Bzw. welche Fragen bleiben offen?
Das zu versteuernde Einkommen steht auf dem Steuerbescheid. Und dann für alle Verdiener im Haushalt zusammenrechnen, wenn man keine gemeinsame Veranlagung hat.
Bei erwachsenen Kindern die bei ihren Eltern wohnen, zählt das Einkommen der Eltern mit. Das hat eine Nachfrage von Nextmove (YT Kanal) ergeben.
Das Video ist 3 Monate alt und in teilen nicht mehr korrekt.
Nein. In der Wohneinheit lebende erwerbstätige Kinder sind nicht zu berücksichtigen.
Und
es bleiben Fragen offen. Hauptwohnsitz in Deutschland, eine Person arbeitet in Österreich und hat dort einen Zweitwohnsitz und zahlt Steuern und Sozialabgaben in Österreich. Diese PErson ist in Deutschland nicht Steuerpflichtig. Gehört das Einkommen dennoch zum Haushaltseinkommen?
Schwingsi Ja. Da ist das Video schlecht gealtert. Ich muss gestehen, dass ich mich mit dem Thema nicht mehr sonderlich beschäftig habe, weil es bei mir um einen der einfacheren Fälle handelt.
Die Frage zu dem ausländischen Wohnsitz ist schon sehr speziell, blöd wenn es einen betrifft und sollte auch geklärt werden, allerdings klang der Beitrag von Unterwegs so, als sei das noch völlig offen, wie das Haushaltseinkommen bestimmt wird.
Das sagt KI dazu:
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Basis für die E-Auto-Förderung. Es ist **nicht das Bruttogehalt**, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen (wie dem Kinderfreibetrag) übrig bleibt.
### Berechnungsschritte
1. **Summe der Einkünfte:** Addieren Sie alle Bruttoeinnahmen (Lohn, selbstständige Arbeit, Vermietung, etc.).
2. **Abzüge:** Subtrahieren Sie Werbungskosten und Betriebsausgaben.
3. **Sonderausgaben & Außergewöhnliche Belastungen:** Abzug von Versicherungen, Vorsorgeaufwendungen oder Krankheitskosten.
4. **Freibeträge:** Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
### Wichtige Details
* **Haushalt:** Bei Paaren zählt das **gemeinsame** zu versteuernde Einkommen (Zusammenveranlagung).
* **Nachweis:** Als Beleg dient der **Einkommensteuerbescheid** des Finanzamtes (meist aus dem vorletzten Jahr vor der Antragstellung).
* **Grenze:** Die Förderung ist oft an spezifische Obergrenzen gebunden (z. B. 45.000 € für Privatpersonen in bestimmten Programmen); prüfen Sie stets die aktuelle Richtlinie der Bafa oder KfW.
Schwingsi Ja. Da ist das Video schlecht gealtert. Ich muss gestehen, dass ich mich mit dem Thema nicht mehr sonderlich beschäftig habe, weil es bei mir um einen der einfacheren Fälle handelt.
Die Frage zu dem ausländischen Wohnsitz ist schon sehr speziell, blöd wenn es einen betrifft und sollte auch geklärt werden, allerdings klang der Beitrag von Unterwegs so, als sei das noch völlig offen, wie das Haushaltseinkommen bestimmt wird.
Alles kein Problem. Es gab halt noch einige Änderungen in den letzten Monaten. Ich mache Dir keinen Vorwurf. Unsere Regierung ist in diesem Punkt sehr kreativ. Ich werde einen Steuerberater befragen. Meine Ansprechpartnerin beim FA konnte mir da auch nicht helfen.
Mich treibt gerade die Frage um, welches Einkommen bei Verheirateten mit getrennten Haushalten (zwei Wohnsitze, getrennte Veranlagung, getrennte Konten) herangezogen wird.
Bei erwachsenen Kindern die bei ihren Eltern wohnen, zählt das Einkommen der Eltern mit. Das hat eine Nachfrage von Nextmove (YT Kanal) ergeben.
Ich quäle mich gerade durch die FAQ auf der Seite der BAFA. Da heisst es:
"Wie viele Anträge können maximal pro Haushalt gestellt werden?
Maximal können zwei Anträge pro Haushalt gestellt werden. D. h. jedes antragsberechtigte Haushaltsmitglied kann eine Förderung für ein förderfähiges Fahrzeug erhalten."
Als was dann nach Meinung der BAFA das erwachsene Kind zählt, weiß ich auch nicht.
Und was ist mit der "Ménage à trois"? Immerhin ist das ein französischen Auto!
Edit: Unter Punkt 3.3 wird zumindest der Punkt mit den Kindern klargestellt:
"Gehören erwachsene Kinder, die ein Einkommen beziehen und im Haushalt leben, zum Haushalt?
Nein. In der Wohneinheit lebende erwerbstätige Kinder sind nicht zu berücksichtigen.
So Förderantrag ist eingereicht.
Mal schauen wie lange das bis zur Auszahlung dauert.