Beiträge von derausserirdische
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Leider war es recht trübe und sehr bewölkt. Aber die Farbe leuchtet richtig. Mit den anderen Bildern kann man gut das rot mit dem braun vergleichen. Beide Farben ein Knüller in meinem Auge. Das Rot ist ein bissel dunkler timbriert und hat etwas mehr Understatement. Das Braun fällt sicher mehr auf, ist heller timbriert und leuchtet deutlicher. Das könnte sich aber egalisieren, wenn beide in der Sonne stehen. Der Metallic Effekt ist geil bei rot und braun und kommt auf den Bildern nicht so gut heraus.
Am besten zeigt das letzte Bild das orange-braune "Leuchten" dieser Farbe. Und man stelle sich vor, wenn da die Sonne voll draufknallt. -
Heute ist mir nun endlich ein ganzer LKW voller R4 vor die Linse gelaufen. Darauf waren alle Farben bis auf das bekannte hellblau, das wohl schon jeder kennt. Und endlich war live einer in Terracotta-braun dabei. Den ersten, den ich live sehe. Leider waren alle noch auf dem LKW und ich hatte keine Zeit zu warten bis die ersten vor einem Renault Händler abgeladen wurden.
Der LKW Fahrer sagte mir aber, daß der Terracotta-braune zum Renault Händler in Albstadt geliefert wird. Das nur falls jemand dorthin fahren möchte um sich von dieser super Farbe selbst zu überzeugen. Hier die Fotos. Ich habe noch Fotos der anderen Farben gemacht und stelle die in den jeweiligen Thread ein.
Bei dem braunen R4 fällt auf, daß die B-Säule silbern aussieht. Ich gehe davon aus, daß das ein Schutzaufkleber ist. Das sieht nämlich echt dämlich aus. Hier nun die ersten Bilder in dieser wunderschönen Farbe.
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Diese Diskussion habe ich aufmerksam verfolgt. So weit ich das beurteilen kann, wurden die Grundlagen technisch und rechtlich in verschiedenen Beiträgen deutlich dargestellt.
Ich frage mich, was den (neuen) Elektromobilisten davon abhält, einen Fachbetrieb mit der Beurteilung der häuslichen Gegebenheiten zu beauftragen, mit der eine vernünftige Beratung einhergeht.
Der Elektriker wird dann erklären, was geht, wie es nicht geht und was es möglicherweise kostet.
Bei mir waren drei Betriebe. Sie haben sich alles angesehen, mir aus deren Sicht alles erklärt und ein Angebot gemacht. Eines davon erschien mir besonders sinnvoll und die Arbeiten sind abgeschlossen.
Aus meiner Sicht gehört zum Wechsel zu einem elektrischen Auto unbedingt die vorherige Klärung der häuslichen Ladesituation. Spekulationen ohne Fachwissen führen nur zu erheblichen Risiken. Warum also nicht einfach mal einen Fachmann kommen lassen, statt über Steckdose xy zu schwadronieren?
Meine Meinung... mein Haus wird durch das Laden sicher keinen Schaden nehmen.
Danke Dir und genau so ist es. Warum machen das die Leute nicht?
Weil Sie Pfennigfuchser sind und noch immer eine Geiz ist Geil Mentalität vorhanden ist egal welches Risiko besteht. Und dann gibt es noch solche mit gefährlichem Halbwissen oder besser gesagt die glauben alles zu wissen und machen zu können.
Das ist der Grund warum nicht alle so vernünftig vorgehen wie Du es hier beschreibst. -
Wohliks Danke für die Klarstellung dieses Details.
Bei uns wurde die erste fest installierte WB in 2023 gesetzt und die Meldung dafür konnte ich selbst über das Webportal des EVU machen. Diese 11kW WB mußte nicht genehmigt werden. Danach habe ich eine CEE Dose setzen lassen, die ich selbst schon nicht mehr anmelden konnte zur Genehmigung. Das mußte dann der Elektriker machen. Da hatte man kurzfristig das Meldeverfahren geändert.
Ich habe zwar die Genehmigung für den zweiten 11kW CEE Anschluss ohne weiteres bekommen, aber ich weiß nicht ob der Elektriker explizit gemeldet hatte, daß dieser Anschluß auch für eine mobile Ladeeinrichtung genutzt wird. Deshalb ist mir dieses Detail entgangen. Denn diese CEE Dose wird bei mir nicht nur zum BEV Laden genutzt.
Aber nochmals danke für deine Klarstellung ... jetzt ist alles klar. -
Allerdings bin ich mir jetzt etwas verunsichert und mir nicht ganz im Klaren darüber, wie mit bereits (seit Jahrzehnten) bestehenden CEE Anschlüssen zu verfahren ist. Diese wurden ja wohl bei der Planung/Bau mit berücksichtigt/genehmigt. Wenn dieser Anschluss nun bislang wenig bis nie genutzt wurde und nun aber seinem eigentlichen Anwendungszweck endlich mal gerecht werden darf sollte doch eigentlich keine zusätzliche Anmeldung/Genehmigung angezeigt sein, richtig?
Wenn der CEE Anschluß vor dem 1.1.24 erstellt wurde ist dieser nicht mehr meldepfichtig. Und ob man eine mobile WB melden muss, die man bei sich führt und die ab und an via CEE betreiben wird, ist mir im Detail nicht klar ehrlich gesagt. Aber es schadet nicht einmal diesen Fall bei EVU zu erfragen. Wenn Du aber noch keine andere WB hast, ist die Meldung kein Problem, denn 11kW Ladeeinrichtungen müssen nicht genehmigt werden nur angezeigt werden. Du wirst also definitiv laden können an deiner CEE Dose.
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Kann ich gut verstehen. Früher dachte ich auf so eine Alarmanlage kann man getrost verzichten denn es reagiert heute sowieso keiner mehr darauf, wenn Sie losgeht. Das sehe ich in der Zwischenzeit ganz anders, nachdem bei mir im Carport in den letzten Jahren bereits zwei Versuche zum Autodiebstahl unternommen werden.
Man muss nur mit ein, zwei Aufklebern auch sichtbar darauf hinweisen, daß das Fahrzeug mit einem Alarmsystem versehen ist. Das hat zumindest bei Gelegenheitsdieben abschrekende Wirkung. Solche Aufkleber kann man auch dran pappen, wenn keine Alarmanlage verbaut ist. -
Habe heute auch die neuen Dekors im Konfigurator gesehen. Sie passen in meinem Auge vielleicht zu schwarz, grau und weiß. Zu den "echten" Farben finde ich das weniger schick zumindest mit dem gelben oder blauen Streifen drin, aber es gibt ja unterschiedliche Geschmäcker.
Was sich Renault bei den blauen und gelben Flecken in den Stoßfängern gedacht hat erschließt sich mir wirklich nicht - in keiner Farbkombi. Aber auch dafür wird es sicher Liebhaber geben. Aber es gäbe ja noch den schwarzen Streifen mit dem R4 Logo. Renault versteht es Geld zu machen ... für beide Optionen 1.100,-€ zusammen ist schon sagenhaft.
Da bei uns die R4 Bestellung noch etwas dauern kann, ist es nicht so schlimm, daß der Plein Sud noch immer nicht im Konfigurator drin ist. Vor ein paar Wochen hieß es, daß Webasto Schwierigkeiten damit hat und es deshalb noch dauert. Ich schätze, daß wir die ersten R4 Faltdachvarianten erst im Laufe des nächsten Jahres auf den Strassen sehen können. -
Gilt das auch, wenn die Wallbox nur mit einem Schukostecker betrieben wird. Also nur max. mit 16A an 230V betrieben werden kann.
Nur mal so ... an einer (Haushalts-)Schukosteckdose abgesichert mit einem B16 LS und womöglich noch mit 1,5mm2 Kabel ausgelegt kann man KEINE 16A Dauerlast betreiben ... nur Kurzzeitlasten mit 16A sind hier zulässig. Eine 1-ph Ladeeinrichtung mit 16A ist KEINE Kurzzeitlast! Eine solche (Schuko-Haushalts-)Leitung darf maximal mit 13A Dauerstrom betrieben werden, wenn Sie nicht zu lang ist und entsprechend verlegt ist.
Die Ladeziegelhersteller für Schukoanwendungen legen sich deshalb auf 2,3kW, d.h. 10A Dauerstrom (meistens zumindest) um noch Headroom zu den 13A Dauerstrom zu haben. Nur um das mal klarzustellen.
Da ist auch keine empirische Versuchsreihe dazu notwendig mit der Aussage ... "10A/13A Dauer funktionierte bei mir". Das sind Fakten und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Das muss also funktionieren mit 10A/13A Dauerstrom und das Haus darf abbrennen mit 16A Dauerstrom an Schuko (physikalisch gesehen) ... keine Diskussion darüber. Da zahlt auch keine Versicherung mehr, wenn man dort 16A Dauer entnimmt und es passiert etwas.
Eine Schukosteckdose ist mit B16 abgesichert, weil man davon ausgeht, daß im Haushalt mehrere Verbraucher an einer Steckdose hängen, die so gut wie nie gleichzeitig laufen und dann auch nur kurzzeitig einen überschneidenden Maximalstrom von 16A ziehen. Eine Ladeeinrichtung mit Dauerstrom von 16A ist ein einziger Verbraucher der immer die Maximalleistung zieht ... gravierender Unterschied. Ich sag das nur mal so, weil hier viel zu leichtfertig mit den 16A argumentiert wird.
Eine CEE oder früher Kraftstromsteckdose für 11kW Dauerlast 3-ph MUSS ZWINGEND beim EVU gemeldet werden ... auch hier gibt es keine Diskussion darüber. Macht man das nicht betreibt man diesen Anschluss bzw. die Last illegal ... das kann man machen, muss man aber nicht machen, denn ein solcher Anschluss wird nur selten verwehrt seitens des EVU, wenn man einen 2.ten Anschluss baut. Und dann kommt noch der $14a dazu, der seit dem 1.1.24 vorschreibt, daß "neue" Verbraucher über 4,2kW Last seitens des EVU abschaltbar sein muss. Auch hier gibt es keinen Interpretationsspielraum, das ist geltendes Recht.
Im Übrigen konnte man vor dem 1.1.24 den ersten 11kW Anschluss/WB noch selbst anmelden (nicht genehmigen lassen, es gilt nur Anmeldepflicht für einen 11kW Verbraucher). Heute muss das leider auch zwingend der Elektriker machen. -
Mit mehr als 63A im HAK habe ich noch nicht gesehen und auch keine Erfahrung, was nicht heißt, daß es >63A dort nicht geben könnte. Heute wird in einem normalen EFH (eine Wohneinheit) ein 63A HAK gesetzt, wenn man nicht anderes beantragt. Könnte ja auch sein, daß jemand sein Wohnhaus auch mit einer Werkstatt für die Arbeit ausstattet und dort Maschinen betreibt, für die 63A nicht reichen.
Ich kenne meinen HAK (auch verblombt - das muss im Übrigen sein), weil der schon mehrfach für Umbauten geöffnet werden mußte. Ob 63A im Zählerkasten / Verteilerkasten zulässig ist und bei welchen Schmelzeinsätzen vorne dran weiß ich nicht mal aus dem Stehgreif. Rein faktisch sind 63A Hauptsicherungen möglich, wenn die Kabel entsprechend dimensioniert sind.
Aber kehren wir zum R4 Akku laden zurück.