Naja, wenn man den zweiten Artikel komplett liest war da wohl was defekt. Das Auto hat beim Sachverständigen auf dem Prüfstand auch nicht annähernd den WLTP geschafft und in einem Nebensatz steht was von ungewöhnlich stark degradiertem Akku. Von daher findet ich den Bezug zu Abweichungen von WLTP irgendwie komisch, das war halt der Vergleichswert den man für das Gutachten heran zieht. Eigentlich müsste bei Anzeichen von Defekt dem Hersteller doch eigentlich erstmal das Recht auf Nachbesserung zustehen? Ob das schon passiert ist oder verneint wurde steht nicht dabei.
Wenn man "Betrügereien" und "Tricksereien" vermutest muss man nur einen Sachverständigen beauftragen der ein Gutachten auf dem Prüfstand macht. Weicht das mehr als 10% ab kannst du anscheinend, laut Artikel, wandeln. Wenn nicht das Gutachten zahlen. Zumindest in der EU, in der Schweiz kann das anders aussehen.